Mangels Definition bist Du mit dem Begriff
in einer Baurechtlichen Grauzone. Und je nach dem, welche Helligkeitseinstellung der Sachbearbeiter an seinem Monitor vorgenommen hat, erscheint das Grau heller oder dunkler.
Das Baurecht unterscheidet Planungsrecht (Baugesetzbuch) und Bauordnungsrecht. Da Planungsrecht grundstücksbezogen ist, können die diesbezüglichen Aspekte Deiner Frage allgemein nicht beantwortet werden. Dazu muss ein konkretes Grundstück bekannt sein. Die Werkstatt im Keller dürfte aber sowohl planungs- als auch bauordnungsrechtlich unproblematisch sein.
Ein "Nebenhaus" ist vermutlich kein baulich korrekter Begriff.
Planungsrechtlich ist es eine Nebenanlage gemäß §14 Baunutzungsverordnung. Bauordnungsrechtlich gemäß Art.2, Absatz 2, BayBO ein Gebäude.
In Bayern sind meines Wissens Garagen bis maximal 50 qm nicht baugenehmigungspflichtig.
Richtig.
Zudem dürfen sie mit einer maximalen Wandlänge von 9 m bis an die Grundstücksgrenze gebaut werden. Ist dies korrekt?
Richtig, sofern die anderen Bedingungen der Art. 6, Absatz 9 auch erfüllt sind.
Man darf aber keine zweite mit gleicher Größe bauen, sondern wenn man zwei baut, dann gelten die 50 qm und 9 m für beide zusammen.
Diesen Satz kann ich nicht bestätigen, weil er sehr viele ungenannte Bedingungen voraussetzt.
Was dürfte man noch direkt an die Grundstücksgrenze bauen?
Art. 6, Absatz 9
überdachte Tiefgaragenzufahrten, Aufzüge zu Tiefgaragen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3m ...
Was wäre ansonsten nicht genehmigungspflichtig?
Art. 57 BayBO
Darf eine Garage als Werkstatt verwendet werden, wenn man eine zweite bauen würde?
Das kommt darauf an ... Eine Grenzgarage nicht, es sei denn, es gelänge Dir, die Bauaufsicht davon zu überzeugen, dass die Werkstatt kein Aufenthaltsraum ist. Das halte ich aber für aussichtslos.
ob ein Schiffscontainer genehmigungspflichtig wäre
Das kommt darauf an ... Planungsrecht, Abmessungen
Ohne Bebauungsplan, im Ort, 40 Fuß Container => Nein; Bebauungsplan außerhalb Baufenster => Ja, Außenbereich => Ja; 40 Fuß High Cube => Ja
wie nah er an die Grundstücksgrenze dürfte
Das kommt darauf an ... Planungsrecht, Abmessungen, Nutzung
Ohne Bebauungsplan, 40 Fuß Container, Abstellraum => 0m; Ohne Bebauungsplan, 40 Fuß Container, Werkstatt => 3m; Bebauungsplan geschlossene Bauweise, , 40 Fuß Container, Werkstatt => 0m ...
Aber was darf man halt und wo kann es ärger geben?
Wenn ein Container dauerhaft aufgestellt ist unterliegt es den gleichen Vorschriften wie ein massiver Bau.