B
Besdokuz59
Hey zusammen,
folgendes Problem beschäftigt uns aktuell:
Wir sind kurz davor einen Darlehensvertrag zu unterzeichnen. Leider wurde im Vertrag überall eine Sollzinsbindung von 15 Jahren vermerkt, obwohl 30 Jahre vereinbart. Dementsprechend beziehen sich im Vertrag alle Daten darauf, dass von 15 Jahren ausgegangen wird.
Die Bank weigert sich aus technischen Gründen den Vertrag nochmal zu drucken und mit den 30 Jahren zuzusenden. Daher haben sie eine Ergänzung zum Vertrag unterschrieben zukommen lassen.
Dies ist jedoch lediglich ein Blatt mit dem Zinssatz, der Darlehenssumme und der Darlehensvertragsnummer. Folgendes ist geschrieben:
Der/Die Darlehensnehmer und die ...-Bank haben zu dem/den nachstehend genannten Darlehenskonto/Darlehenskonten einen Darlehensvertrag geschlossen. Der/Die Darlehensnehmer wünschen die in der Folge aufgeführten Veränderungen, die hiermit verbindlich werden.
Die Zinsfestschreibung erfolgt 30 Jahre, also bis 28.02.2053.
Alle übrigen Bedingungen des Darlehensvertrages und etwaiger Ergänzungen zum Darlehensvertrag, die hier nicht abweichend geregelt werden, gelten unverändert.
Sollte ich so die Ergänzung akzeptieren und bin dann rechtlich auf der sicheren Seite? Die Sollzinsbindung ist natürlich ein entscheidender Faktor.
Alternativ schlagen sie vor, dass ich den Vertrag zurücksende, sie es handschriftlich ändern und mir zukommen. Dies verzögert natürlich den Prozess.
Vielen Dank für euren Rat
folgendes Problem beschäftigt uns aktuell:
Wir sind kurz davor einen Darlehensvertrag zu unterzeichnen. Leider wurde im Vertrag überall eine Sollzinsbindung von 15 Jahren vermerkt, obwohl 30 Jahre vereinbart. Dementsprechend beziehen sich im Vertrag alle Daten darauf, dass von 15 Jahren ausgegangen wird.
Die Bank weigert sich aus technischen Gründen den Vertrag nochmal zu drucken und mit den 30 Jahren zuzusenden. Daher haben sie eine Ergänzung zum Vertrag unterschrieben zukommen lassen.
Dies ist jedoch lediglich ein Blatt mit dem Zinssatz, der Darlehenssumme und der Darlehensvertragsnummer. Folgendes ist geschrieben:
Der/Die Darlehensnehmer und die ...-Bank haben zu dem/den nachstehend genannten Darlehenskonto/Darlehenskonten einen Darlehensvertrag geschlossen. Der/Die Darlehensnehmer wünschen die in der Folge aufgeführten Veränderungen, die hiermit verbindlich werden.
Die Zinsfestschreibung erfolgt 30 Jahre, also bis 28.02.2053.
Alle übrigen Bedingungen des Darlehensvertrages und etwaiger Ergänzungen zum Darlehensvertrag, die hier nicht abweichend geregelt werden, gelten unverändert.
Sollte ich so die Ergänzung akzeptieren und bin dann rechtlich auf der sicheren Seite? Die Sollzinsbindung ist natürlich ein entscheidender Faktor.
Alternativ schlagen sie vor, dass ich den Vertrag zurücksende, sie es handschriftlich ändern und mir zukommen. Dies verzögert natürlich den Prozess.
Vielen Dank für euren Rat