B
BauLaiin
@fach1werk
Die Hausverwaltung ist hier leider die Anlaufstelle für die Mieter und seltenst gewillt aktiv zu werden. Meine Vermieterin hätte gerne sofort reagiert, aber ihr sind, eben weil die Fassade(ndämmung) unter das Gemeinschaftseigentum fällt, die Hände gebunden.
Mit ein paar wenigen Wespen hätte ich ja kein Problem, aber die Anzahl, die hier ununterbrochen den Balkon quert ist entschieden zu hoch. Daher habe ich heute früh bei der unteren Naturschutzbehörde angerufen und eine Liste mit Unternehmen erhalten, die über eine sog. Pauschalgenehmigung zur Beurteilung und ggf. Umsiedlung der Wespen verfügen.
Die Kosten für Beurteilung und Umsiedlung sind lt. Mieterbund von der Hausverwaltung aus den Rücklagen der Eigentümer zu zahlen und dürfen auch nicht über die Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden.
Ich denke wenn die anderen Eigentümer diese Kosten einmal mitgetragen haben, werden sie auch in Bewegung kommen und zusehen, dass die seitens des Architekten bereits abgenommene Baumaßnahme nachgebessert wird. Meine Vermieterin kommt alleine leider nicht gegen diese Hausverwalterin an..
Die Hausverwaltung ist hier leider die Anlaufstelle für die Mieter und seltenst gewillt aktiv zu werden. Meine Vermieterin hätte gerne sofort reagiert, aber ihr sind, eben weil die Fassade(ndämmung) unter das Gemeinschaftseigentum fällt, die Hände gebunden.
Mit ein paar wenigen Wespen hätte ich ja kein Problem, aber die Anzahl, die hier ununterbrochen den Balkon quert ist entschieden zu hoch. Daher habe ich heute früh bei der unteren Naturschutzbehörde angerufen und eine Liste mit Unternehmen erhalten, die über eine sog. Pauschalgenehmigung zur Beurteilung und ggf. Umsiedlung der Wespen verfügen.
Die Kosten für Beurteilung und Umsiedlung sind lt. Mieterbund von der Hausverwaltung aus den Rücklagen der Eigentümer zu zahlen und dürfen auch nicht über die Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden.
Ich denke wenn die anderen Eigentümer diese Kosten einmal mitgetragen haben, werden sie auch in Bewegung kommen und zusehen, dass die seitens des Architekten bereits abgenommene Baumaßnahme nachgebessert wird. Meine Vermieterin kommt alleine leider nicht gegen diese Hausverwalterin an..