K
karliseppel
> Muss jedes Haus einen Energiepass haben und falls nicht ist es
> selbstverständlich das Ich als Käufer die Kosten dafür übernehmen muss?
Ja, dein Verkäufer muss dir auf Verlangen diesen Energieausweis vorlegen!
§ 16 Abs. 2 Energieeinsparverordnung
Beauftragung und Zahlung ist natürlich Sache des Verkäufers!
Vglw. Wiki->Energieausweis.
Unverzüglich bedeutet hier unverzüglich - und nicht, dass er erst einen beauftragt,
wenn Interessent danach fragt! Damit ist er bereits gem §27 im Bereich einer Ordnungswidrigkeit!
> selbstverständlich das Ich als Käufer die Kosten dafür übernehmen muss?
Ja, dein Verkäufer muss dir auf Verlangen diesen Energieausweis vorlegen!
§ 16 Abs. 2 Energieeinsparverordnung
Beauftragung und Zahlung ist natürlich Sache des Verkäufers!
Vglw. Wiki->Energieausweis.
Unverzüglich bedeutet hier unverzüglich - und nicht, dass er erst einen beauftragt,
wenn Interessent danach fragt! Damit ist er bereits gem §27 im Bereich einer Ordnungswidrigkeit!