B
banause
Hallo Foren-Gemeinde,
meine Frau und ich haben nach langer Suche ein sehr schönes Grundstück im näheren Umkreis gefunden.
Hierbei gibt es jedoch noch einige offene Fragen die uns auch der namhafte Inserent nicht beantworten kann, oder will.
Das Inserat haben wir im Internet einmal als erschlossen und einmal als unerschlossen auffinden können.
Dabei handelte es sich um ein und dasselbe Grundstück, Flur 7 Flurstück 58.
Auf Nachfrage, ob das Grundstück nun erschlossen sei, erhielten wir als Antwort ein Schreiben des Bauverwaltungsamt indem geschrieben stand:
"... unter Bezug auf Ihr Schreiben vom XX.XX.XXXX bescheinige ich Ihnen, dass für das Grundstück in XXXXX,
Mustermann Str. 7, Gemarkung Mustergemeinde, Flur 7, Flurstück 58
ein Erschließungsbeitrag nach den Vorschriften der §§ 127 ff. des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge für den nördlichen Abschnitt Mustermann Str. nicht mehr zu erheben ist. Der westliche Abschnitt auf Mustermann Str. Flurstück 14, ist zurzeit keine Erschließungsanlage. Sollte dieser Abschnitt zu einer Erschließungsanlage ausgebaut werden, sind hierfür noch Erschließungsbeiträge zu erheben.
Ein Kanalanschlussbeitrag ist nach den Vorschriften des ... in Höhe von 3.670,87 € zu erheben."
Auf dem nördlichen Teil des Abschnittes ist bereits ein Kanal und asphaltierte Straße. Der westliche Teil besteht zurzeit aus einer "Kies"-Straße. Das inserierte Grundstück grenzt an diesen westlichen Abschnitt (Flurstück 14 - "Kies"-Straße) an und somit wären wir als Eigentümer im Falle einer Erschließung davon betroffen.
Die Flurstücke 17 und 63 (siehe Anhang) wurden bereits vor einigen Jahren bebaut und haben entsprechende Anschlüsse, Wasser, Abwasser, Strom, Gas.
Wir würden nun gerne erfahren, was der Anschluss an Wasser, Abwasser, Strom und Gas eventuell noch an Kosten mit sich bringt.
Könnte es sein, dass hier noch ein Kanal verlegt werden muss bis zu unserem Grundstück? - Wer ist der richtige Ansprechpartner? (Stadtwerke etc.?)
Was beinhaltet der Kanalanschlussbeitrag?
Vielen Dank vorab für die Beantwortung unserer Fragen.
meine Frau und ich haben nach langer Suche ein sehr schönes Grundstück im näheren Umkreis gefunden.
Hierbei gibt es jedoch noch einige offene Fragen die uns auch der namhafte Inserent nicht beantworten kann, oder will.
Das Inserat haben wir im Internet einmal als erschlossen und einmal als unerschlossen auffinden können.
Dabei handelte es sich um ein und dasselbe Grundstück, Flur 7 Flurstück 58.
Auf Nachfrage, ob das Grundstück nun erschlossen sei, erhielten wir als Antwort ein Schreiben des Bauverwaltungsamt indem geschrieben stand:
"... unter Bezug auf Ihr Schreiben vom XX.XX.XXXX bescheinige ich Ihnen, dass für das Grundstück in XXXXX,
Mustermann Str. 7, Gemarkung Mustergemeinde, Flur 7, Flurstück 58
ein Erschließungsbeitrag nach den Vorschriften der §§ 127 ff. des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge für den nördlichen Abschnitt Mustermann Str. nicht mehr zu erheben ist. Der westliche Abschnitt auf Mustermann Str. Flurstück 14, ist zurzeit keine Erschließungsanlage. Sollte dieser Abschnitt zu einer Erschließungsanlage ausgebaut werden, sind hierfür noch Erschließungsbeiträge zu erheben.
Ein Kanalanschlussbeitrag ist nach den Vorschriften des ... in Höhe von 3.670,87 € zu erheben."
Auf dem nördlichen Teil des Abschnittes ist bereits ein Kanal und asphaltierte Straße. Der westliche Teil besteht zurzeit aus einer "Kies"-Straße. Das inserierte Grundstück grenzt an diesen westlichen Abschnitt (Flurstück 14 - "Kies"-Straße) an und somit wären wir als Eigentümer im Falle einer Erschließung davon betroffen.
Die Flurstücke 17 und 63 (siehe Anhang) wurden bereits vor einigen Jahren bebaut und haben entsprechende Anschlüsse, Wasser, Abwasser, Strom, Gas.
Wir würden nun gerne erfahren, was der Anschluss an Wasser, Abwasser, Strom und Gas eventuell noch an Kosten mit sich bringt.
Könnte es sein, dass hier noch ein Kanal verlegt werden muss bis zu unserem Grundstück? - Wer ist der richtige Ansprechpartner? (Stadtwerke etc.?)
Was beinhaltet der Kanalanschlussbeitrag?
Vielen Dank vorab für die Beantwortung unserer Fragen.
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