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Vanadis85
Hallo zusammen,
ich stehe kurz vor einem Grundstückskauf und habe nun den Kaufvertragsentwurf vorliegen. Darin befindet sich folgender Auszug:
Die Kosten der Ersterschließung sind im Kaufpreis enthalten. Ausgenommen davon sind grundsätz-
lich die Kosten der jeweiligen Hausanschlüsse; diese trägt der Käufer. Der jeweilige Hausanschluss
besteht grundsätzlich aus der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Kundenanlage und beginnt
an der Hauptleitung der Straßennetzanlage.
Insbesondere wird darunter verstanden:
-Verlegung der Trink- und Schmutzwasserleitung (Vorstreckung) im öffentlichen Straßen-
raum
und
-die Löschwasserbereitstellung
erfolgen auf Kosten des Erschließungsträgers und sind im Kaufpreis enthalten. Ebenfalls im Kauf-
preis enthalten sind die Kosten der Ingenieurplanung für die Verlegung von Elektroenergie, Erdgas
und Telekommunikation und deren Koordinierung der Mitverlegung in der Bauausführungsphase.
Die Baukosten für die Erschließung zahlt der Käufer über seine monatliche Abrechnung des Ver-
sorgungsträgers
Bisher war die Annahme, dass das Grundstück voll erschlossen ist. Dies scheint aufgrund des letzten Absatzes wohl nicht komplett der Fall zu sein. Der letzte Satz irritiert mich sehr. Kann mir einer sagen, mit welcher Höhe an Baukosten man rechnen muss, die dann monatlich abgerechnet werden?
Vielen Dank!
ich stehe kurz vor einem Grundstückskauf und habe nun den Kaufvertragsentwurf vorliegen. Darin befindet sich folgender Auszug:
Die Kosten der Ersterschließung sind im Kaufpreis enthalten. Ausgenommen davon sind grundsätz-
lich die Kosten der jeweiligen Hausanschlüsse; diese trägt der Käufer. Der jeweilige Hausanschluss
besteht grundsätzlich aus der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Kundenanlage und beginnt
an der Hauptleitung der Straßennetzanlage.
Insbesondere wird darunter verstanden:
-Verlegung der Trink- und Schmutzwasserleitung (Vorstreckung) im öffentlichen Straßen-
raum
und
-die Löschwasserbereitstellung
erfolgen auf Kosten des Erschließungsträgers und sind im Kaufpreis enthalten. Ebenfalls im Kauf-
preis enthalten sind die Kosten der Ingenieurplanung für die Verlegung von Elektroenergie, Erdgas
und Telekommunikation und deren Koordinierung der Mitverlegung in der Bauausführungsphase.
Die Baukosten für die Erschließung zahlt der Käufer über seine monatliche Abrechnung des Ver-
sorgungsträgers
Bisher war die Annahme, dass das Grundstück voll erschlossen ist. Dies scheint aufgrund des letzten Absatzes wohl nicht komplett der Fall zu sein. Der letzte Satz irritiert mich sehr. Kann mir einer sagen, mit welcher Höhe an Baukosten man rechnen muss, die dann monatlich abgerechnet werden?
Vielen Dank!