Erschließungskosten Straße zu 70% oder 90% umgelegt

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Anteilseigner

Hallo,

im Internet liest man, dass die Gemeinde 90% der technische Erschließung, aber "nur" 70% für verkehrsmäßige Erschließung auf die Eigentümer umlegen darf.

Im Paragraph 129 Baugesetzbuch steht das aber nicht so drin... dort lese ich nur von 90%. Woher kommen die 70%? Ist das eine alte Regelung?

Vielen Dank schon mal!
 
Y

ypg

Das Internet ist ja nicht Gesetz noch „nur richtig“. Da wird vieles nur abgeschrieben. In diesem Fall handelt es sich um gemeindeanhängige Beiträge, so steht „bis zu“ 90% und nicht genau 90%
 
11ant

11ant

im Internet liest man, dass die Gemeinde 90% der technische Erschließung, aber "nur" 70% für verkehrsmäßige Erschließung auf die Eigentümer umlegen darf.
Das können beides keine immer gültigen Werte sein, schließlich gibt es sehr verschiedene Klassen von Straßen; an einer Anliegerstraße wird grundsätzlich deutlich mehr auf die Grundstückseigentümer / Anlieger umgelegt als an einer Bundesstraße. Von der technischen Erschließung profitiert der Anlieger fast alllein, von der verkehrsmäßigen Erschließung auch die Allgemeinheit. Ich darf auch über Deine Straße laufen, aber ich zapfe nicht Dein Wasser.
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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