Ein Bauzwang kann nur notariell vereinbart werden - entweder beim Kauf von der Gemeinde, weil die Gemeinde es so will oder bei Kauf von Privat, weil Privat es so will. Die Gemeinde hat keinerlei gesetzliche Grundlage, einen notariellen Bauzwang bei einem privaten Grundstücksverkauf in den Vertrag aufnehmen zu lassen.
Die Gemeinde hat nur folgende Möglichkeiten:
- Baugebot, welches einem Eigentümer auferlegt wird (siehe gesetzliche Grundlage im Baugesetzbuch)
- Ausnutzung Vorkaufsrecht und Weiterverkauf mit Bauzwang.
Insofern,
@philipp1987, wird bei dem von Dir geschilderten Sachverhalt noch etwas fehlen. Denn so wie geschildert, ist es faktisch unmöglich.