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Silberfuchs
Unsere Photovoltaikanlage mit Speicher ist in der Gesamtkostenaufstellung unseres geplanten Fertighauses mit einer Summe einschließlich Mehrwertsteuer ausgewiesen. Der Fertighaushersteller verweigert nun die Erstattung der 19% Mehrwertsteuer (staatl. Förderung 2023) mit der Begründung: Die Photovoltaikanlage ist im Fertighausertrag inkludiert, woraus sich eine einheitliche Leistung ergibt. Die Lieferung der Photovoltaikanlage ist daher eine Nebenleistung zur Hauptleistung "Hauskauf" und Umsatzsteuerlich mit 19% zu besteuern.
Ist dies Rechtens?
Ist dies Rechtens?