Erweiterung der Estrichaussparung. Kann dieser Estrich abbrechen?

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D

Domski

Nochmal zum Verständnis:
- Du hast eine Aussparung im Estrich und der Dämmung für den Kamin.
- Die Aussparung wurde mit dünnerer Dämmung und dickerem Estrich gefüllt
- Die Aussparung war zu klein, wurde vergrößert und die Vergrößerung dann mit mutmaßlich Zementestrich gefüllt

D.h. du hast auch unter dem Kamin einen schwimmenden Estrich, nur stärker ausgeführt als der Estrich im restlichen Raum?

Ist dem so, brauchst du nun dreierlei:
- Nachweis der Entkopplung beider Bereiche durch Fuge (i.d.R. durch Randdämmstreifen)
- Nachweis der Biegezugfestigkeit der kompletten Kamin-Estrichplatte (bis in die Randbereiche!)
- Lastverteilung des Kamins und Gesamtgewicht

Da m.Mng. die Festigkeit des Estrich bei der Stückelei nicht nachgewiesen werden kann, würde ich folgendes machen:

- Konstruktionszeichnung des Kamins zur Hand nehmen, aus dem die Punkte der Auflast hervorgehen. Vermutlich außen einmal rum und in der Mitte gar keine Last?
- Damit dem Estrichleger/GU die Abnahme des Estrichaufbau verweigern. Mutmaßlich ist die höchste Last in den Randbereichen und da ist der Estrich eh am schwächsten...
- Alles raus und Sockel wie von Klara beschrieben aufbauen.

Grüße,
Markus
 
KlaRa

KlaRa

Moderator
Wurde uns mitgeteilt, dass das Weglassen der Dämmung nicht möglich sei, da dann eine Wärmebrücke entstünde.
So ein Unsinn (Verzeihung)!
Ein Kamin in einem Wohnraum ist etwas Besonderes, doch nichts Ungewöhnliches. Eine Wärmedämmung benötigt man unter Estrichen, welche entweder erdberührt liegen oder über einem unbeheizten Raum.
Unter einem Kamin, der massiv auf der Rohdecke aufsitzt, wird keine Dämmschicht benötigt. Warum auch?
Ich verstehe die ganze Zusatzdiskussion nicht!
Meine Hinweise waren doch eindeutig, eindeutiger geht es nicht mehr.
Und sie entsprechen dem, was man im Bauwesen als "Regel des Fachs" bezeichnet.
Ich verstehe diese ganze Zusatzdiskussion nicht.
Wie soll das denn einmal werden, wenn es wirklich kompliziert wird????
"Wer also dezidiert vorbringen kann, warum diese von mir aufgeführte Variante nicht so, und genau so funktionieren soll, der möge sein Wort nun erheben - oder in Ewigkeit schweigen!"
(Amen)
------------------------------------
Gruß: KlaRa
 
C

chand1986

KlaRa

Ich glaube dem TE geht es darum, dass bei ihm es ja eben NICHT genau so ausgeführt wurde, wie es laut dir mustergültig wäre.

Die Frage ist also, ob es TROTZDEM problemlos funktionieren wird.

Die Frage ist also nicht, wie es eigentlich gemacht werden soll, sondern ob das bereits Gemachte i. O. ist.

Wenn ich dich richtig verstehe ist vordringlich, dass der Estrich unter dem Kamin a) direkt auf der Bodenplatte ist, um die Gewichtskraft dorthin zu verteilen und b) eine arbeitende Fuge zum restlichen Estrich gemacht wurde.

Es hört sich so an, als sei das beim TE etwas anders.
 
KlaRa

KlaRa

Moderator
@ "chand1986": Falls ich die Situation falsch interpretierte, derzeit dort ein 85mm dicker Estrich eingebracht wurde, ggf. noch auf Dämmschicht, dann wird in dem Fall später nichts geschehen, wenn die Grundfläche, der Auflage, auf welcher somit der Kamin stehen wird, vom restlichen (schwimmenden) Estrich durch Fugen getrennt wird.
Sobald jedoch unter dieser Fläche, die den Kamin aufnimmt, eine duktile Dämmschicht (als Trittschalldämmung) liegt, dann reicht die Eigenfestigkeit des Estrichmörtels möglicherweise nicht aus, um Biegespannungen durch die große Auflast schadenfrei aufnehmen zu können.
Bei einer festeren Wärmedämmung allerdings würde es sehr wahrscheinlich keine negativen Auswirkungen geben.
Alles in Allem einmal betrachtet wäre es (träfe meine Vermutung zu) unverständlich, dass Handwerksbetriebe mit dieser Zusatzanforderung des Bauherren überfordert scheinen.
Trotzdem: Danke für den Hinweis!
 
C

chand1986

KlaRa: Gut.

Dann leiten wir daraus folgenden Auftrag an den TE ab:

Feststellen, ob Fugen vorhanden und feststellen, ob etwas durchgängig von unter dem normalen Estrich in den Lastbereich läuft. Falls ja: Was genau?

Mit den Infos müsste dann feststellbar sein, ob Arbeit ausreichend gut ausgeführt, oder nicht.

Zusammengefasst die Mindestanforderungen: Fuge muss immer. Falls Dämmmaterial in den Lastbereich durchgängig liegt, verursacht dies nur bei bestimmten Materialien sicher keine Probleme. So korrekt?
 
Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
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