Auch bei Schlüsselfertig von Bauunternehmung bin ich Bauherr.
Das ist ja folgende Konstruktion: der BU und ich planen Haus auf meinem Land. Ich beauftrage ihn, dieses zu bauen. er macht dafür den Festpreis. er hat das Recht, den Auftrag so auszuführen, wie er kann: also ggf. mit Subunternehmern. Für deren Arbeit er gerade steht. Bauherr bleibe ich. Wenn ich etwas zahle wird es meines. also Dach fertig, bezahlt, meines. Bodenplatte...meine. Etc. pp
Der Bauträger hingegen ist Bauherr: Er baut ein Gebäude. Und verkauft dieses mir, wenn es fertig ist. Ich kaufe es so wie es ist. Ggf. kann ich via Vorvertrag wie beim Auto über Ausstattung und Ausführung mitbestimmen. aber wie beim Auto: bauen tut es Ford oder der Bauträger, meines wird es nach Ankauf erst am Ende. zuvor hab ich da auch nicht hereinzureden.
Was nicht ausschliesst, wenn mir was auffällt einen Hinweis zu geben. aber...ob der befolgt wird ist offen. K.