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EarlyBird
Hallo alle zusammen, ich hoffe ich bin mir meiner Frage hier richtig:
Wir haben einen schiefen Estrich. Dieser steigt auf 35cm um mehr als10mm zu Wand ab. Gehen wir davon aus, dass der Mangel zweifelsfrei da ist. Auf dem schiefen Boden wurde der Bodenbelag verlegt. Dabei wurde der schiefe Boden zwar bemerkt, aber nicht als Baumangel erkannt (Unkenntnis der Sachlage).
Nach Erkennen der Sachlage wurde der Baufirma der Mangel angezeigt (per Email). Die Beseitigung wurde durch die Baufirma aber abgelehnt, mit der Begründung, dass man nichts mehr machen könne, da der Bodenbelag verlegt wurde ohne vorher den Boden zu prüfen.
Ist das so? Ist die Firma nicht mehr dafür zuständig, diesen Mangel zu beheben? Oder ist es nicht u.U. so, dass die Firma den Mangel beseitigen muss, aber nicht für die Kosten des neu zu verlegenden Bodenbelages verpflichtet werden kann?
Wir haben einen schiefen Estrich. Dieser steigt auf 35cm um mehr als10mm zu Wand ab. Gehen wir davon aus, dass der Mangel zweifelsfrei da ist. Auf dem schiefen Boden wurde der Bodenbelag verlegt. Dabei wurde der schiefe Boden zwar bemerkt, aber nicht als Baumangel erkannt (Unkenntnis der Sachlage).
Nach Erkennen der Sachlage wurde der Baufirma der Mangel angezeigt (per Email). Die Beseitigung wurde durch die Baufirma aber abgelehnt, mit der Begründung, dass man nichts mehr machen könne, da der Bodenbelag verlegt wurde ohne vorher den Boden zu prüfen.
Ist das so? Ist die Firma nicht mehr dafür zuständig, diesen Mangel zu beheben? Oder ist es nicht u.U. so, dass die Firma den Mangel beseitigen muss, aber nicht für die Kosten des neu zu verlegenden Bodenbelages verpflichtet werden kann?