Hallo Fragesteller.
Wenn ich das richtig erkennen kann auf dem Foto wurde der Estrich auf der gesamten Wandlänge mit einem Stellstreifen gegen die Wand abgestellt.
An einer Stelle bestand offenbar eine Wandöffnung. Hier "labberte" der Stellstreifen ohne rückseitigen Gegendruck in der Luft, durch den Estrichmörtel wurde der Stellstreifen durch das Glätten und Verdichten in die "Wandnische" gedrückt, sodass er dort nun nach dem Aushärten einen Bogen, in die Wandöffnung hinenragend, beschreibt.
Der Fehler lag darin, dass die Wandöffnung hätte mit einem längeren Hartfaserstreifen geschützt werden müssen, damit sich der Estrichmörtel nicht in die Nische hineindrücken kann. Dass der Wandputz an dieser Stelle nun auch noch zu hoch ausgeführt wurde, verschärft das Ganze ein wenig in der Hinsicht, dass diese Öffnung, oder nennen wir es "Fuge", durch die spätere Sockelleiste in der Höhe abgedeckt werden müsste.
Mit PU-Schaum wird da keinesfalls gearbeitet!
Der Schaum würde sich unkontrolliert in der Wandöffnung entwickeln, heißt dort irgend wo hin den Totraum ausfüllen.
Lösung:
Der Estrichleger soll den Kantenverlauf des Estrichs begradigen, heißt: an der bauchförmigen Erweiterung mit einer Schattenfugensäge kürzen.
Wenn dann der Stellstreifen wieder "ordentlich" gesetzt wird, damit bis auf die obere Dämmschichtlage geführt wird, kann die sichtbare Fuge/Wandöffnung in der Horizontalen mit einem Wandputz verschlossen werden. Vorher unbedingt darauf achten, dass sich dort in der Randfuge keine Mörtelbatzen mehr befinden. Sonst sind Schallbrücken vorprogrammiert.
Alles andere ist nicht sach- und fachgerecht.
Dein Wunsch nach regelgerechter Ausführung im Detail ist nicht "Klein-Klein", ist damit keine Erbsenzählerei, sondern er ist berechtigt!
Der Estrichleger kann sich nicht herausreden, weil er diese Stelle hätte ordnungsgemäß (verrutschsicher und druckfest) abstellen müssen bevor der Estrichmörtel eingebaut wurde.
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Gruß: KlaRa