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MarkusWeb
Den Tilgungssatz zu reduzieren wäre meines Wissens nach erst bei Ende der Zinsbindung möglich, zumindest laut Vertrag. Aber vermutlich lässt sich da auch was drehen, wenn die Bank die Finanzierung des neuen Kredits bekommt. Danke für den Hinweis, das würde ich gleich mit ansprechen.
Wie richtig geschrieben lässt sich einiges abziehen, insbesondere die AfA (2% des Gebäudewertes und die Instandhaltung sowie Hausverwaltung etc.). Damit bleiben von den 8400 Euro Miteinnahmen nur um die 2300€ zu versteuern mit einem Steuersatz von 36%.
Wie richtig geschrieben lässt sich einiges abziehen, insbesondere die AfA (2% des Gebäudewertes und die Instandhaltung sowie Hausverwaltung etc.). Damit bleiben von den 8400 Euro Miteinnahmen nur um die 2300€ zu versteuern mit einem Steuersatz von 36%.