Eure Erfahrungen mit Bauzeitenplänen

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xMisterDx

Abgesehen davon solltest du dich nicht zu sehr auf Pläne verlassen.
Es ist normal, dass sich ein Terminplan in dem Moment schon wieder ändert, wenn man auf "speichern" oder "drucken" klickt.
 
11ant

11ant

Daß Du den Hinweis "Jeder nur ein Kreuz !" aus "Life of Brian" sehr wörtlich nimmst und Dein Bauvorhaben auf eine Handvoll Einzelfrägelchen-Threads https://www.hausbau-forum.de/threads/doppelhaushaelfte-ohne-direkte-nachbarn-daemmung-der-wand.45512/ # https://www.hausbau-forum.de/threads/stromzaehlerantrag-fuer-den-hausbau-wie-geht-es-nun-weiter.45536/ # https://www.hausbau-forum.de/threads/schaetzung-der-bauzeit-fuer-den-neubau-einer-doppelhaushaelfte.45576/ # https://www.hausbau-forum.de/threads/ist-klick-vinyl-fuer-fussbodenheizung-geeignet.45644/ verzettelst, erschwert sogar mir den Überblick. Soweit ich dennoch erinnere, geht es bei Dir um den Bau einer einzelnen Doppelhaushälfte bei noch unbekanntem Hälftennachbarn. Allerdings, ob Ihr dabei Käufer von einem Bauträger oder Bauherren eines frei gewählten GU oder verkappte "Bauherren" mit im Grundstückskaufvertrag festgelegtem "GU" seid, ist vermutlich nicht nur für mich in Deinem Nebel unkenntlich geblieben (macht allerdings einen erheblichen Unterschied für Euer rechtliches Verhältnis zum GU/BT und dessen Bauleiter).

Wenn Ihr Bauherren seid, ist immerhin der Bauunternehmer als GU Euer Auftragnehmer, von dem Ihr auch Auskunft über den Bauzeitenplan - zweckmäßig durch Einblick in den Bauzeitenplan - erwarten dürft. Dann sollte der Bauunternehmer diesen Einblick auch jederzeit gewähren können. Seid Ihr hingegen Käufer von einem Bauträger, dann ist jegliche Gewährung eines Blickes in den Kochtopf an Euch ein reiner Goodwill. Und für den "dritten Fall", daß ein Bauunternehmen ein Baugebiet gemischt bzw. zwittrig als GU/BT entwickelt, gilt in besonderem Maße, daß der Bauzeitenplan (des Gesamtprojektes) eine entsprechend dynamische Angelegenheit ist. Dann würde ich an der Stelle des Unternehmers einen Teufel tun, Euch mehr Zugang als in Form von Screenshots Eures Ausschnittes zu gewähren, und diesen Service auch in Rechnung stellen.

In welcher Position welches Spieles seid Ihr hier also, und paßt Euer Anspruchsdenken damit zusammen ?
 
B

Bauherrin_987

Daß Du den Hinweis "Jeder nur ein Kreuz !" aus "Life of Brian" sehr wörtlich nimmst und Dein Bauvorhaben auf eine Handvoll Einzelfrägelchen-Threads https://www.hausbau-forum.de/threads/doppelhaushaelfte-ohne-direkte-nachbarn-daemmung-der-wand.45512/ # https://www.hausbau-forum.de/threads/stromzaehlerantrag-fuer-den-hausbau-wie-geht-es-nun-weiter.45536/ # https://www.hausbau-forum.de/threads/schaetzung-der-bauzeit-fuer-den-neubau-einer-doppelhaushaelfte.45576/ # https://www.hausbau-forum.de/threads/ist-klick-vinyl-fuer-fussbodenheizung-geeignet.45644/ verzettelst, erschwert sogar mir den Überblick. Soweit ich dennoch erinnere, geht es bei Dir um den Bau einer einzelnen Doppelhaushälfte bei noch unbekanntem Hälftennachbarn. Allerdings, ob Ihr dabei Käufer von einem Bauträger oder Bauherren eines frei gewählten GU oder verkappte "Bauherren" mit im Grundstückskaufvertrag festgelegtem "GU" seid, ist vermutlich nicht nur für mich in Deinem Nebel unkenntlich geblieben (macht allerdings einen erheblichen Unterschied für Euer rechtliches Verhältnis zum GU/BT und dessen Bauleiter).

Wenn Ihr Bauherren seid, ist immerhin der Bauunternehmer als GU Euer Auftragnehmer, von dem Ihr auch Auskunft über den Bauzeitenplan - zweckmäßig durch Einblick in den Bauzeitenplan - erwarten dürft. Dann sollte der Bauunternehmer diesen Einblick auch jederzeit gewähren können. Seid Ihr hingegen Käufer von einem Bauträger, dann ist jegliche Gewährung eines Blickes in den Kochtopf an Euch ein reiner Goodwill. Und für den "dritten Fall", daß ein Bauunternehmen ein Baugebiet gemischt bzw. zwittrig als GU/BT entwickelt, gilt in besonderem Maße, daß der Bauzeitenplan (des Gesamtprojektes) eine entsprechend dynamische Angelegenheit ist. Dann würde ich an der Stelle des Unternehmers einen Teufel tun, Euch mehr Zugang als in Form von Screenshots Eures Ausschnittes zu gewähren, und diesen Service auch in Rechnung stellen.

In welcher Position welches Spieles seid Ihr hier also, und paßt Euer Anspruchsdenken damit zusammen ?
Erstmal danke für die detaillierte Antwort.
Ich habe eigentlich versucht, unnötige Informationen zu vermeiden und meine Fragen in den passenden Foren zu stellen. Deswegen habe ich einzelne Fragen gestellt. Das ist das erste Mal, dass wir ein Haus bauen und auch mein erstes Mal, dass ich dieses Forum nutze. ;)
Wir haben das Grundstück gekauft und ein Bauunternehmen beauftragt, das Haus zu bauen. Allerdings gibt es in unserem Vertrag keine explizite Klausel, die das Bauunternehmen dazu verpflichtet, uns den Bauzeitenplan vorzulegen. Es gibt keine konkreten Informationen dazu im Vertrag.

Aber deine Antwort und die anderen Antworten in diesem Forum haben mir schon geholfen. Vielen Lieben Dank :).
 
11ant

11ant

Daß Dir die Antworten schon geholfen haben, freut mich. Bedenke bitte auch den Mitlesernutzen der Fragen und Antworten, der schmäler ausfällt, wenn man aus seinem Projekt eine Schnitzeljagd macht. Interne Links sind erlaubt, insofern kann man jeweils z.B. zu seinem vorherigen Thread verlinken. Die Denkweise der richtigen Rubrizierung ist schon nicht verkehrt, aber in einem Sammelthread stehen die Einzelfragen nie "falsch", wenn und da es in Deinem Fall ja um ein Neubauprojekt eines vollständigen Hauses geht. Die @Pinkiponk kann das auch ganz toll, daß man sich als Helfender wie beim Feuerholzsuchen fühlt, die Hintergrundinfos aus ihren Threads zusammenzuklauben ;-(

Deiner Antwort entnehme ich, daß Du Grundstückskäuferin mit freier Wahl des beauftragten Bauunternehmens bist. Dennoch ist mir weiterhin nicht klar, ob diese Firma ggf. parallel auch als Bauträger bei der Gesamtentwicklung des Baugebietes tätig ist (was auf deren Logistik natürlich nicht ohne Einfluß ist, und damit auch auf die Agilität und Volatilität der an Dich ausgegebenen Nachrichten über ihr (beabsichtigtes) Vorgehen).

Bei von mir beratenen Bauherren sind die Generalunternehmer zwar eingenordet, was hinsichtlich der Bauablauftransparenz von ihnen erwartet wird - allgemein üblich ist dies ohne weiteres jedoch nicht. Latent schuldet Dir der Auftragnehmer zwar auch eine entsprechende Auskunft, aber deren Form muß entweder verhandelt werden oder wird eben so nachrangig behandelt wie es bei einer nicht gesondert spezifizierten Nebenleistung üblich ist.

Ich anstelle des GU würde mir die Nachverhandlung einer Konkretisierung auch bezahlen lassen. Die Frage ist immer auch ein bißchen, um welche Wurst es denn letztendlich geht: also ob nur um Dein Überallesimbildegefühl oder um die Abstimmung der "Bauseits"-Leistungen durch Dich oder Dritte. Also ob Du bloß die Adventskerzen auf dem Richtkranz zählen möchtest, oder ob Dein Maler oder Umzugsunternehmer mit den Hufen scharren. Während der gesamten Bauzeit ein Echtzeitlogfile der Planeinhaltung zu bekommen wie bei einem Spurhalteassistenten, halte ich objektiv für nicht erforderlich. Wie weit die Bauherren subjektiv ein Informationsbedürfnis wie co-schwangere Väter haben, müssen sie im Einzelfall selbst wissen (und mit ihrem Auftragnehmer rechtzeitig verhandeln). Wenn der dann beispielsweise sagt, er sei ein Zwitter BT/GU und müsse sich auch mit der zweiten Seele in seiner Brust abstimmen, muß man entsprechend flexibler sein (oder einen Nur-GU nehmen).
 
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
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