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hetjam9
Da gehe ich jetzt erstmal von aus, das wird das Unternehmen ja berechnet haben ... zumindest kennen sie den bebauungsplan ...Und seid ihr euch sicher, ob ihr mit dem Grundriss im OG die Eingeschossigkeit behaltet?
Weder bin ich Architekt, noch kenne ich das Baurecht in NDS, aber ich sehe das irgendwie kritisch.