11ant
Das ist als Auftraggeber keine Dreistigkeit, sondern gehört zu Deiner Weisungsbefugnis. Wäre ich Du, gehörte zu meinem Auftrag an ihn, daß er - von seiner höheren Sattelfestigkeit in den spezifischen technischen Fragen abgesehen - im wesentlichen in der gleichen Weise auftreten sollte wie Du. Er ist Dein Stellvertreter.Werde mir nicht die Dreistigkeit rausnehmen und ihn zurechtweisen wie er meiner Meinung nach zu arbeiten hat.