Klar darfst du, du darfst ja auch draußen zu zweit spazieren gehen. Bei der Verordnung gehts bloß drum, dass man sich nicht Sinnloser weise irgendwo zu Partys trifft. Außerdem liegt die Entscheidungsgewalt schlussendlich immer noch beim Polizisten vor Ort, solltest du wirklich aufgehalten werden.