K1300S
Dann ist die rechtliche Seite ja - zu Deinen Ungunsten - klar. Bleibt noch das Thema, wie Du das technisch lösen möchtest.Im Kapitel "Hinweise" findet sich folgender Passus: "Nicht beurkundete Abreden sind unwirksam und können zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages führen (§311 b Abs. 1 Baugesetzbuch)".