M
maverix!
Hallo liebes Forum,
ich bin dabei ein altes Holzhaus zu sanieren und möchte dabei gerne die Fördermöglichkeiten für eine energetische Sanierung der KFW/BaFa nutzen. Dazu habe ich mir bereits einen Energieberater engagiert und versuche mit ihm festzulegen, welche Anforderungen ich dafür erfüllen muss. Leider bin ich jedoch mit der Zusammenarbeit mit diesem Energieberater nicht besonders zufrieden, weil es sehr schwierig ist, die entsprechenden Informationen von ihm zu bekommen. Deswegen wende ich mich an diese Runde in der Hoffnung, dass jemand mir etwas aushelfen kann.
Konkret geht es gerade um die folgende Fragestellung: Der Energieberater hat mir mitgeteilt, dass - unabhängig vom Effizienzhausstandard - immer ein bestimmtes Mindestmaß der Dämmstärke eingehalten werden muss. Als Beispiel nannte er mir dass die Dachdämmung immer 280mm betragen muss - unabhängig von Art und Güte des eingesetzten Dämmmaterials.
In meinem Fall gibt es noch eine Aufsparrendämmung von 60mm. Somit müsste ich noch 220mm Dämmmaterial einbringen, damit die Dämmung förderfähig ist. In sämtlichen Informationen finde ich aber nirgendwo eine Rede von einer Mindestdämmstärke, sondern es ist immer vom U-Wert des Bauteils die Rede, der je nach Einsatz von Material und selbstverständlich auch der Stärke zu unterschiedlichen Rechenergebnissen führt.
Kann deswegen jemand bestätigen/bestreiten, dass diese Mindeststärken bestehen, wo diese beschrieben sind und wie dann die Mindeststärke mit der Mindestanforderung für die U-Werte (0,24 W/m3K) korrellieren?
Darüber hinaus noch eine weitere Frage: ich habe gehört, dass für das Baujahr 1982 das Gebäudeenergiegesetz nicht relevant ist. Stimmt das so und hätte dies andere Grenzwerte für eine Förderung zur Folge?
Vielen Dank für die Hilfestellung!
ich bin dabei ein altes Holzhaus zu sanieren und möchte dabei gerne die Fördermöglichkeiten für eine energetische Sanierung der KFW/BaFa nutzen. Dazu habe ich mir bereits einen Energieberater engagiert und versuche mit ihm festzulegen, welche Anforderungen ich dafür erfüllen muss. Leider bin ich jedoch mit der Zusammenarbeit mit diesem Energieberater nicht besonders zufrieden, weil es sehr schwierig ist, die entsprechenden Informationen von ihm zu bekommen. Deswegen wende ich mich an diese Runde in der Hoffnung, dass jemand mir etwas aushelfen kann.
Konkret geht es gerade um die folgende Fragestellung: Der Energieberater hat mir mitgeteilt, dass - unabhängig vom Effizienzhausstandard - immer ein bestimmtes Mindestmaß der Dämmstärke eingehalten werden muss. Als Beispiel nannte er mir dass die Dachdämmung immer 280mm betragen muss - unabhängig von Art und Güte des eingesetzten Dämmmaterials.
In meinem Fall gibt es noch eine Aufsparrendämmung von 60mm. Somit müsste ich noch 220mm Dämmmaterial einbringen, damit die Dämmung förderfähig ist. In sämtlichen Informationen finde ich aber nirgendwo eine Rede von einer Mindestdämmstärke, sondern es ist immer vom U-Wert des Bauteils die Rede, der je nach Einsatz von Material und selbstverständlich auch der Stärke zu unterschiedlichen Rechenergebnissen führt.
Kann deswegen jemand bestätigen/bestreiten, dass diese Mindeststärken bestehen, wo diese beschrieben sind und wie dann die Mindeststärke mit der Mindestanforderung für die U-Werte (0,24 W/m3K) korrellieren?
Darüber hinaus noch eine weitere Frage: ich habe gehört, dass für das Baujahr 1982 das Gebäudeenergiegesetz nicht relevant ist. Stimmt das so und hätte dies andere Grenzwerte für eine Förderung zur Folge?
Vielen Dank für die Hilfestellung!