Die Frage ist 1. ob objektiv Mängel vorliegen und 2. wie Du zu Deinem Recht kommst.
zu 1.
Das ist sicherlich der Knackpunkt. Wenn ich diese Art von Mängeln auf jedes beliebige andere Objekt (Handy, Auto, Computer, Sonnenbrille, Bilderrahmen, Lautsprecher, egal was) übertragen würde wäre die Antwort doch klar: Das ist keine Ware im Neuzustand.
Kratzer rauszupolieren (war einer der Vorschläge) finde ich insofern problematisch, da ja nicht endlos Material zur Verfügung steht. Wenn ich schon von Anfang an weniger Material habe, habe ich eben diese Möglichkeit zur Aufpolierung in der Zukunft nicht mehr, da bereits Material abgetragen wurde.
Ist ja auch bei nem Auto-Lack so: Endlos lässt sich der nicht aufbereiten.
Die Kunststoff-Fenster sind ja quasi für die Ewigkeit gedacht - die Optik möchte man sich in einigen Jahrzehnten halt gerne wieder aufbereiten können.
zu 2.
Na ja da gibts ausreichend Optionen. Die Vernünftigste wäre eine offene Behandlung der Angelegenheit durch den Bauträger. Es gibt für mich Stellen am Fenster die müssen für mich persönlich nicht zwingend getauscht werden (Beschädigungen an den Unterkanten z.B.), sollten aber dann immerhin anderweitig kompensiert werden. Andere Dinge, wie z.B. die fette Delle und die Verzogene Tür sowie die Fenster mit den Fehlbohrungen sowie deutlichen Schrammen hingegen schon.
Ich wage die Behauptung: Freiwillig wird Dein Vertragspartner den ganzen Kram nicht rausreißen, entsorgen und von einer Qualitätsfirma neu einbauen lassen. Halte uns weiter auf dem Laufenden!
Werd ich machen! Mein Vertragspartner ist ein Bauträger, Der alle Dinge an Dritte vergibt. Insofern haben die einen deutlich längeren Hebel gegenüber deren Vertragspartnern, da die ja im Gegensatz zu mir nicht nur einen Auftrag pro Lebenszeit an die Vergeben...