Fehler vom Amt - Kein rechtskonformer und fehlerlosen Bebauungsplan

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Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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kaho674

kaho674

Ich bin ehrlich gesagt froh, dass Bebauungspläne nicht aus der "Wirtschaft" kommen.
Komisches Argument. Genauso gut könnten Sie vom Weihnachtsmann kommen. Nein, natürlich brauchts einen FACHMANN, der den Willen des Volkes widerspiegelt.

Auf die Idee, als Privater da eine Hälfte so zu bauen und der Nachbar baut ganz anders, auf diese Idee, obgleich nach Plan zulässig, kommt hier kein Mensch.
Willst Du jetzt sagen, Ihr seid da oben schlauer?
...Und da haben Beamte oder Angestellte im Rathaus keine Schuld dran, wenn Leute solche Ideen haben. K.
Doch, sie müssen m.E. alle Varianten abwägen und Eventualitäten im Blick haben und ganz besonders müssen sie mit den irrsinnigsten Ideen der Menschen rechnen.
 
G

guckuck2

Zu Katja:
Goalkeeper manövriert sich doch selbst sehenden Auges in den Mist hinein. Auch hier in "meinem" Baugebiet gibt es Grundstücke, auf denen war Doppelhaushälfte zulässig. Alle diese Grundstücke sind in der Hand von Bau Trägern gelandet, die haben darauf Doppelhaushälfte Anlagen gebaut und verkauft. Das ist auch korrekt so. Auf die Idee, als Privater da eine Hälfte so zu bauen und der Nachbar baut ganz anders, auf diese Idee, obgleich nach Plan zulässig, kommt hier kein Mensch. Maximal geht, dass sich 2 oder drei Familien einigen auf EIN Konzept und ein Unternehmen, und dann zahlt jeder seinen Anteil. Aber so? Ich ohne Keller, der mit...ich jetzt, der andere vielleicht 2021....Was fürn Quatsch! Und da haben Beamte oder Angestellte im Rathaus keine Schuld dran, wenn Leute solche Ideen haben. K.
Der Modus wird aber gerade zu vorgegeben, wenn man an einzelne Bauherren veräußert.
Die Ketten in unserer Siedlung sind entweder direkt an Bauträger gegangen oder an Bauherrengemeinschaften. Aber nicht an einzelne Nasen. Das kann man in der Vergabe zum Wohle aller sehr wohl steuern.
 
Nordlys

Nordlys

So, ihr meint also, hätte die Kommune die drei Grundstücke zu einem Flurstück zusammengefasst und nur im Ganzen verkauft, wäre es besser? Ja, ok, denn dann kauft ein BU und baut und verkauft damm 3 RH Scheiben, die nach WEG geteilt sind.
No risk, no Fun, aber teuer.
Der andere, der liberale Ansatz: ich teile durch drei: Drei Flurstückchen, drei Grundstücke, eines an Torwart, eines an Blockwart, eines an Hauswart. Aufgabe: Bebaut es mit drei RH. Vorteil: Kein Bauträger verdient, keine Teilung nach WEG. Echter Besitz und Eigentum. Nach WEG nur Besitz. Das einzige, was diese Drei nun leisten müssen ist: sich einigen! Natürlich könnte der Amts Leiter, mit A 14 besoldet, nun vor Verkauf einen Charaktertest machen: Sind Sie reif für dieses Land? aber das greift ja auch sehr in des Bürgers Persönlichkeit an, sowas lässt man daher. Goalkeeper und Nachbarn sollen sich einigen, thats all. K.
 
M

Müllerin

bei uns war es so:
Grundstück war das letzte freie im Wohngebiet. Geplant waren darauf 3 Reihenhäuser.
Der Besitzer der das von der Stadt gekauft hatte - Maurer - ist die aber so nicht losgeworden.
Er fragte dann die Stadt, ob er nicht auch einfach ein Doppelhaus draufpacken könnte, dafür hätte er schon mehrere Interessenten. Die Stadt hat dann eingewilligt, worüber wir dann sehr froh waren
Maurer hat also an 2 Interessenten verkauft, die ihren Grundriss frei gestalten konnten und sich nur auf die Hülle einigen mussten.
Klinker ja / nein, wenn ja welcher
Dachfarbe, Fensterfarbe
fertig.

Bei meiner Mutter - großes Grundstück, Bauträger, jeweils 5 Doppelhaushälfte, gabs es lange keinen Nachbarn. Es wurde dann der Keller komplett gebaut, und ihre Haushälfte.
Die zweite folgte hm 6-9 Monate später, aber der Keller war halt schon da, insofern schlimmste Bausündengefahr gebannt.
Wobei in Bayern eh keiner ohne Keller baut

Finde eine Einzelvergabe für Reihenhäuser auch eher merkwürdig.
 
kaho674

kaho674

Goalkeeper und Nachbarn sollen sich einigen, thats all. K.
Als Außenstehender leicht zu fordern. Goalkeeper war ja sogar bereit, Abstriche zu machen, um eine Einigung zu erzielen. Aber Du siehst ja, wie die Realität ist. Man konnte sich nicht ansatzweise annähern. Dazu ist die Investition einfach zu hoch, die Budgets zu knapp und die Wünsche zu verschieden.
 
11ant

11ant

Und da haben Beamte oder Angestellte im Rathaus keine Schuld dran, wenn Leute solche Ideen haben.
Doch, sie müssen m.E. alle Varianten abwägen und Eventualitäten im Blick haben und ganz besonders müssen sie mit den irrsinnigsten Ideen der Menschen rechnen.
Wir leben heute nicht mehr in 1970 oder noch früher. Die heutigen Ellbogen-Einzelkinder haben auch bei 7m Grundstücksbreite mit größter Selbstverständlichkeit einen Horizont bis zur Grundstücksgrenze und halten es für einen unsittlichen Antrag, sich mit ihren Nachbarn schon bloß über eine Dachform zu einigen. Ich bleibe dabei: die Gemeinde hätte hier das Gemeinwohl der Bauherrengemeinschaft schützen müssen. Dass die Lose der Grundstücksinteressenten auf Zuteilung wieder verfallen wären, wenn sie sich nicht innerhalb drei Monaten auf einen gemeinsamen Planer (wohlgemerkt: Planer, ab OKKD hätte meinetwegen jeder einzelvergeben können bis der Arzt kommt) einigen, wäre m.E. keine unverhältnismäßige Einschränkung gewesen. Aber zurück zum Behördenmitarbeiter-Bashing: man kann nicht so eine Baumaßnahmen-Kakophonie anzetteln und gleichzeitig den Schwenkraum und die Gegengewichte der Kräne einzuplanen vergessen. Das ist wirklich Inkompetenz in höchster Vollendung, die Bauamtler werden ja wohl kaum alle als Sonderkommission aus anderen Fachämtern zusammengezogen worden sein.

Noch mal zu Bebauungsplänen: Ich bin ehrlich gesagt froh, dass Bebauungspläne nicht aus der "Wirtschaft" kommen.
Die sind gar nicht so schlecht und auch nicht selten, Stichwort "vorhabenbezogener Bebauungsplan". Übrigens haben wir doch hier im Forum gerade einen "schönen" Bebauungsplan von der Gemeinde, erarbeitet von einem freien Planungsbüro: die Aufseesianischen Wiesen https://www.hausbau-forum.de/threads/efh-bauen-mit-ohne-Keller-bei-kleinem-Grundstück.33589/ mit *herrschmeißhirnvomhimmel* freistehenden Reihenhäusern, die direkt an der Fahrbahn stehen.

Nein, natürlich brauchts einen FACHMANN, der den Willen des Volkes widerspiegelt.
Ohgottogott, bloooß das nicht. Der Willen des Volkes sind 2m Kniestock, Grenzabstände nur im Süden (oder am allerliebsten nur auf den Nachbargrundstücken) bzw. überhaupt eine Baumassenzahl, die selbst Microgrundstücke noch mit Villen bebaubar macht, und am besten ihr jeweiliger Individualgeschmack verpflichtend für alle Nachbarn. Und natürlich Geländeveränderungen off Limits, damit welcher Pyrrhussieg es auch immer sei, bloß kein Keller unter die Bodenplatte muß, denn da entsteht ja nur der Teil des Hauses, mit dem man nicht angeben kann. Bei der sittlichen Reife vieler heutiger Ballermann-Bauherren muß eine Ordnung her, die Alle vor dem Einzelnen schützt. So, und nun kann mich für den Rest des Wochenendes die Welt für meine Verallgemeinerungen hassen
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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