A
Aricon
Es stimmt das die Brandschutzschalter nicht in den Landesbauordnungen als verpflichtend übernommen wurden, jedoch haben sich Elektrofirmen an die DIN VDE (anerkannte Regeln der Technik) zu halten.
Die einzigste Möglichkeit für das Elektrounternehmen ist, dass der Bauherr dem Einbau eines Brandschutzschalters schriftlich widerspricht und das von einer Haftbarhaltung des Elektrikers abgesehen wird.
Die einzigste Möglichkeit für das Elektrounternehmen ist, dass der Bauherr dem Einbau eines Brandschutzschalters schriftlich widerspricht und das von einer Haftbarhaltung des Elektrikers abgesehen wird.