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fraubauer
Danke für die Info.meines wissens ist ein Hydraulischer Abgleich seit 09/2015 beim Neubau verpflichtend. Zumindest laut Energieagentur. Geregelt ist das hier
DIN 4701 / 10
VOB/C - DIN 18380 Absatz 3.1.1 und 3.5.1
Im übrigen ist der Hydraulische Abgleich bei einer FB Heizung mit Einzelraumregelung an sich Sinnfrei. Ausser vielleicht bei mehreren Kreisen je Raum.
D.h. also, dass ich mir hier keine Gedanken machen muß.
Möchte ungern mit dem Heizungsbauer diskutieren.
Danke