Falls jemand den Thread später mal findet und sich für die "Auflösung" interessiert: Ich konnte mittlerweile einen Kontakt beim TÜV erreichen und das Thema klären. Entgegen der ursprünglichen Aussage vom Fensterbauer ist keine Absturzsicherung 90cm über OK Fensterbank erforderlich. Stattdessen muss nur die Gesamthöhe der Absturzsicherung min. 90cm sein und die Absicherung ab dem Fensterflügel mindestens 60cm betragen. Somit wäre die Gesamthöhe der Absturzsicherung mit ca. 105cm über Fertigfußboden immer noch leicht erhöht, aber längst nicht so schlimm wie ursprünglich befürchtet (>125cm) und vom Fensterbauer behauptet.
Daher werden wir Brüstungshöhe 50 in allen Räumen belassen um es einheitlich zu haben. Die 105cm Absturzhöhe ist ok für uns, das ist ja ähnlich wie eine Brüstung z.B. beim Treppengeländer.
Achtung: Die Aussagen oben gelten nur für Bayern und nur bei Absturzhöhe <12m und nur falls die Fensterbank keine "Übertiefe" hat (Sitzfenster).