Fenster sind kleiner als im Bauantrag/Werkplan

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Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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Mycraft

Mycraft

Moderator
Der Klassiker auch deswegen, weil immer verschiedene Pläne existieren und der eine Handwerker Version 1.0 bekommt, der andere 2.0 und der dritte 2.0a.

bei meinem Bau z.B. hatten die Handwerker, welche die Bodenplatte unf Fundament gegossen haben auch einen Plan erhalten welcher schon mehrfach überarbeitet wurde. Es gab zwar keine nennenswerten Änderungen bei dem Gewerk, aber so habe ich jetzt in der Küche unter der Fußbodenheizung eigentlich einen zusätzlichen Abfluss. Weil der jetzt nicht stört wurde der eben dringelassen, obwohl im Ausführungsplan davon nicht mehr die Rede war.

Man muss als Bauherr immer wieder mal vorbeischauen und ja alles nachmessen etc. Gerade wenn es um Fenster etc. geht, denn wenn diese drin sind und abgenommen, dann kann man nichts mehr machen. Bei dem Fall wusste anscheinend niemand welcher Plan nun wirklich gilt.
 
Nordlys

Nordlys

Abfluss und Zulauf Wasser etwas falsch in der wand. Küche passte nicht mehr wie geplant. Hat Ikea aber problemlos geändert. Geht auch so.
2. Außenwasserhahn. Ach, Sie hatten nur einen bestellt? ja, nun Isser da. Ich sach, ist er teuer? Grummel grummel...Resultat: er wurde bis heute nicht bezahlt.....So ist das.
 
11ant

11ant

Jedes einzelne Fenster als Bauherr nachmessen zu müssen finde ich schon abstrus.
Laut Bauantrag/Werkplänen müssten die Fenster um 6cm höher (größer) sein als sie nun aktuell sind. Die Brüstungshöhe ist nun auch um 6cm zu hoch.
Man muß bevor man mißt, erst einmal definieren, was man mißt, sonst mißt man Mist. Wenn ich 6 cm Unterschied Soll/Ist in der Brüstungshöhe lese, dann denke ich: unter "Brüstungshöhe" kann der Eine im Rohbau die Oberkante der obersten Steinreihe verstehen, und der Andere die Oberkante der Fensterbank. Das können schon 4 cm Unterschied sein, und 2 cm Toleranz zwischen Nennmaß und Ausführung. Im Resultat habe ich 6 cm - 4 cm - 2 cm = 0, d.h. evtl. eher aneinander vorbei geredet als tatsächlich relevant abgewichen.

Auch ein falscher Planstand ist nicht „unüblich“, grad wenn man als Bauherr öfter mal was ändert während man schon begonnen hat, die ersten Planvarianten unter die Leute zu bringen.
Das kommt noch hinzu, daß die wichtige zweite Hälfte des Dokumentenmanagements - nicht nur zu distributieren, sondern auch wieder einzuziehen wenn der Releasestand überholt ist - gerne vergessen wird. Im Grunde müßte auf jedem Plan stehen: "wenn älter als 14 Tage, dann Gültigkeitsbestätigung vor Ausführung aktiv nachfragen".

Es reicht dir aber ein schwarzes Schaf unter deinen Gewerken um dir den Spaß am Haus auf lange Zeit zu vergällen und dich viel, viel Geld kosten können.
Und genau diese Gefahr erhöht man ziemlich treffsicher, wenn man sein Heil (den letzten Cent rauszukitzeln) in der Einzelvergabe sieht. Es könnten viel mehr Häusern von Mängeln die sich nicht weggucken frei sein, wenn nicht so viele Häuslebauer sich die Mühe machen würden, extra noch einen faulen Apfel in ein eingespieltes Team einzuwechseln.
 
H

haydee

Auf der Baustelle war ich mind. 2x am Tag. Morgens vor der Arbeit und irgendwann Abends, wenn keiner da war.

Fenster habe ich bis heute nicht nachgemessen. Für mich sind sie in Ordnung. Was im Plan steht ist mir egal.
Wenn mir was wichtig ist, kümmere ich mich während dem Bau darum. Fällt mir nicht auf, das was nicht paßt, auf die Optik bezogen, kann es nicht schlimm sein.

Auf dem Bau arbeiten Menschen. Menschen machen Fehler. Passieren kann immer was. Ich finde unser GU und die Handwerker haben Gute Arbeit abgeliefert
 
Pinky0301

Pinky0301

Mängelbehebung muss halt immer verhältnismäßig sein. Das ist ein Fensteraustausch wegen 6cm vermutlich nicht.
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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