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Zaba12
Ich finde es richtig gut, dass Du dich so detailliert mit den Thema auseinandersetzt und die richtigen Fragen und im Nachgang auch die richtigen Schlüsse ziehst.Hallo zusammen,
ich habe da ein Verständnisproblem und freue ich mich auf eure Hilfe!
Wie ist die Angabe zur Fenstergröße in der Bauzeichnung richtig zu verstehen?
Die Angabe der Brüstungshöhe bezeichnet die Höhe bis zur Mauerkante. Demnach entspricht Brüstungshöhe 1,00 m vier Reihen Steine, korrekt?
Die Größe der Maueröffnung für das Fenster wird in der Bauzeichnung z.B. mit einer Breite von 1,635 m und einer Höhe von 1,46 m angegeben.
Der Maurer lässt mir also nach seiner Fertigstellung ein Loch in der Wand mit der Größe 1,635x1,46m, richtig?
Wenn ich aber einen Aufsatzrollladenkasten für meine Fenster vorsehe mit 30 cm Höhe, dann brauche eigentlich eine Maueröffnung von 1,635x1,76 m.
Muss das auch so in der Zeichnung vorgegeben sein?
Fehlt noch eine Anmerkung „Achtung mit Rollladenkasten“ und alle Experten wissen dann Bescheid?
Oder ist das noch anders zu verstehen?
Im Ergebnis möchte ich die richtige Maueröffnung haben, um nicht am Ende ohne Rollläden leben zu müssen.
Vorab vielen Dank euch!
Die Krönung war letzte Woche in einem anderen Thread die Brüstungshöhe auf den Millimeter/Zentimeter heraus bestimmen zu wollen.