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tom_tom
Unser Architekt meint, dass die Fenstergröße nach DIN 5034-2021-08 geplant werden muss (Neubau Einfamilienhaus). Das soll etwa 3000.- EUR kosten, da komplexe Berechnung und Auslagerung nötig. Wie verbindlich ist diese DIN-Norm? Würde der Bauantrag wahrscheinlich dennoch genehmigt werden, wenn die Helligkeit (etc.) der Norm nicht überall erreicht wird?