Fertig Fußboden wie hoch über Straßenniveau?

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maulwurf79

3 Stufen aus dem Dreck steht in den Bauvorschriften aus der Kaiserzeit. Alles andere würde ich in Zeiten der Klimaerwärmung nicht empfehlen.
 
A

Allthewayup

Also wir sind mit dem fertigen Fußboden 10cm über Niveau des Bürgersteigs der immerhin nur 3m entfernt beginnt. Normalerweise sagt man, dass jegliche Gebäudeöffnungen die nicht druckwasserdicht sind oberhalb der Rückstauebene liegen sollen. Bei uns z.B. ist die Rückstauebene auf der Seite der Stadt in Planungshinweisen veröffentlicht und liegt tatsächlich auf Höhe des Bürgersteigs, da wir die Donau und Hochwassergefahrenflächen in unmittelbarer Nähe haben. 1999 Stand das Wasser der Donau praktisch bis zur Haustür. Da wir aber "barrierefrei" ins Haus wollen (Haustür ist 6m vom Bürgersteig entfernt) werden wir ein leichtes Gefälle von der Haustür zum Bürgersteig ausführen lassen damit wir ohne Treppen ins Haus kommen.

Bei solchen Themen würde ich mir möglichst langfristige Daten des Grundwasserstands, der Höchstwasserstände nahegelegener Bäche und Flüsse sowie Niederschlagsextreme ansehen. Kommen dabei Daten zum Vorschein, die darauf schließen lassen, dass häufiger erhöhtes Risiko besteht, würde ich prinzipiell einige cm höher planen mit dem fertigen Fußboden. Den Keller dann entsprechend druckwasserdicht ausplanen falls einer gewünscht ist.

Da wir ab und zu bei sehr starkem Niederschlag in kurzer Zeit mit Oberflächenwasser zu kämpfen haben (der Kanal unserer Seitenstraße ist unterdimensioniert), haben wir auf der gesamten West- und Südseite an der Fassade eine Entwässerungsrinne die in einen leistungsfähigen Sickerschacht entwässert, der vom Straßenkanal unabhängig ist. Somit laufen wir bei Starkregenereignissen nicht Gefahr, dass das Wasser von der Straße an den Fenstern ins Haus laufen könnte nachdem es die 10cm Höhenunterschied überwunden hat.

Ein Haus innerhalb solcher "Gefahrenzonen" tiefer zu setzen als das Straßen- oder den Bürgersteifniveau würde ich persönlich nicht machen.
 
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xMisterDx

Dir sagt der Bebauungsplan, im Zweifel das Bauamt, wie weit über Straßenniveau du deine Oberkante Fertigfußboden legen darfst... und oft auch, wie weit darüber du sie legen musst(!). Ich muss mindestens 15cm und darf maximal 60cm über Straßenniveau bauen.

Und auch wenn einige hier das vermutlich ganz anders sehen:
Bau so hoch, wie es wirtschaftlich/finanziell sinnvoll und baurechtlich zulässig ist. Bei mir kam irgendwann die Frage auf, dass, wenn ich noch höher baue, mein Grundstück zum Nachbar hin abfangen muss. Da war das Geld dann irgendwann alle, sonst würde ich jetzt Oberkante Fertigfußboden 60cm über Straßenniveau liegen, statt gute 20.
Das ist eines der wenigen Dinge, die du an einem Haus nie wieder ändern kannst. Und es schadet beim nächsten Starkregen sicher nicht, wenn man 30cm über Straße liegt, statt 15cm drunter... und dann am besten noch ne vollflächig versiegelte Pflasterfläche vorm Haus, mit ner kleinen Entwässerungsrinne am tiefsten Punkt ;)

Man muss ja auch immer bedenken, dass man später noch Gelände anfüllt und das im Idealfall nicht über die Bodenplatte hinausreichen sollte... sonst nützt einem die Sperrbahn unter der ersten Mauerlage wenig, wenn man feuchtes Erdreich direkt dranschmeisst...
 
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
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