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chrisw81
Hallo,
wir haben Ende Dezember 2017 den Werkvertrag für unser Haus unterschrieben und zur Prüfung geschickt, gültig ist er ab 15.2.2018. Die Preisbindung gilt laut Vertrag bis zum 30.9.2018, wenn bis dann mit dem Bau begonnen wird.
Durch Verzögerungen können wir leider dieses Jahr nicht mehr anfangen und ich habe jetzt im November eine Preiserhöhung bekommen, die sich nach einem statistischen Baupreisindex berechnet. Hierfür wurde der Anstieg von Q3 2018 zu Q1 2018 als Faktor genommen. Ich frage mich, kann für diesen Zeitraum der Preisbindung überhaupt die Preiserhöhung berechnet Warden oder nicht erst für den Zeitraum nach dem 30.9.2018?
Vielleicht hat ja jemand von euch Erfahrungen damit.
Vielen Dank schon mal.
wir haben Ende Dezember 2017 den Werkvertrag für unser Haus unterschrieben und zur Prüfung geschickt, gültig ist er ab 15.2.2018. Die Preisbindung gilt laut Vertrag bis zum 30.9.2018, wenn bis dann mit dem Bau begonnen wird.
Durch Verzögerungen können wir leider dieses Jahr nicht mehr anfangen und ich habe jetzt im November eine Preiserhöhung bekommen, die sich nach einem statistischen Baupreisindex berechnet. Hierfür wurde der Anstieg von Q3 2018 zu Q1 2018 als Faktor genommen. Ich frage mich, kann für diesen Zeitraum der Preisbindung überhaupt die Preiserhöhung berechnet Warden oder nicht erst für den Zeitraum nach dem 30.9.2018?
Vielleicht hat ja jemand von euch Erfahrungen damit.
Vielen Dank schon mal.