C
cschiko
Hättest du 2 Tage später angefangen, dann hätte der BU eben diese Preiserhöhung nach Index bereits verlangen können. So ist das halt, die Preisbindung heißt nur das der Preis für diesen Zeitraum fest ist. Die Preiserhöhungen die theoretisch in diesem Zeitraum am normalen Markt stattfinden spielen also erst nach Ablauf der Frist eine Rolle, dann aber auch rückwirkend. Da ist deine Sichtweise, nicht böse gemeint, sehr blauäugig und einseitig.
Wie genau der Baubeginn nun definiert ist, das müsste im Vertrag stehen. Du hättest halt das "Go" erteilen müssen und für einen potenziellen Baustart alles Voraussetzungen geschaffen haben. Wenn dann der BU nicht anfangen kann, dann könnte das möglicherweise sein Problem sein. Aber wenn es richtig durchklingt, dann hast du es doch innerhalb der Frist nicht geschafft alles für einen Baustart in die Wege zu leiten. Oder woran lag es?
Wie genau der Baubeginn nun definiert ist, das müsste im Vertrag stehen. Du hättest halt das "Go" erteilen müssen und für einen potenziellen Baustart alles Voraussetzungen geschaffen haben. Wenn dann der BU nicht anfangen kann, dann könnte das möglicherweise sein Problem sein. Aber wenn es richtig durchklingt, dann hast du es doch innerhalb der Frist nicht geschafft alles für einen Baustart in die Wege zu leiten. Oder woran lag es?