f-pNo
Ich denke, das kann man hier im Forum kaum beurteilen. @f-pNo erklärt ja mehrfach, dass der Nachbar entgegen dem Nachbarschaftsrecht handelt, zudem die Grenze überbaut hätte. Hauptproblem dabei ist aber mE nicht, dass die Mauer zB mittig auf der Grenze steht, das ist eh üblich und kann man pragmatisch regeln. Es scheint hier aber so zu sein, dass der Nachbar sein Grundstück bis zu 2,8m tief abgegraben hat, aber nur eine maximale Stützmauerhöhe von 2,0m bauen darf. Damit wären 80cm nicht abgestützt, müssen also auf dem Grundstück von f-pNo abgelöscht werden, was ca. 80cm Grundstücksbreite kostet (45° Böschung).
Heilen kann man das durch eine tatsächlich bis zu 2,80m hohe Mauer, die dann (in NRW ...) per Baulast gesichert sein muss, was das Grundstück von f-pNo beeinträchtigt.
Falls es nicht möglich ist, würde ich die Zusatzkosten der nicht geplanten Aufständerung tatsächlich mal in den Raum werfen, denn: offensichtlich hat der Nachbar hier ja ~2,80m Gelände abgetragen, obwohl er hätte wissen müssen, dass er ohne Zusatzauflagen nur 1,50m abstützen kann. Selbst mit Nachbarzustimmung nur bis 2,0m.
Der Nachbar hätte sich hier also vorher informieren müssen, wie er seinen Geländeabtrag geregelt kriegt, was er - wenn ich das bis hierher richtig verstehe - versäumt hat.
Danke - Du hast mein Problem vollkommen korrekt wieder gegeben. Ich selber hatte es vielleicht etwas kompliziert ausgedrückt .