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merlin83
Ich kann in ähnlichen Fällen aus der Praxis berichten, dass verbleibende Zweifel bzw nicht beantwortete Rückfragen zu einer Besteuerung von angenommenen Zinseinkünfte geführt hatte....wenngleich solche Vorgehensweisen ehrt unüblich sind. Wenn man nichts zu verbergen hat, würde ich das in einem kurzen Telefonat mit dem SB abschließen.