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Benutzer200
Das kommt konkret auf den Vertrag an. Zinsbindung kann übrigens frei vereinbart werden - grundsätzlich gilt die Zinsbindungsfrist ab Unterzeichnung des Darlehensvertrags. Der Volltilger lässt sich ganz einfach mit dem fiktiven Vollauszahlungsdatum berechnen, Tilgung ab dem diesem Zeitpunkt. Somit ggf. etwas höhere Rate.Aber wenn ich da erst 2023 anfange zu tilgen, "verplemper" ich dann nicht 1 Jahr meiner Zinsbindung und die ganze Abzahlung/Laufzeit schiebt sich ein Jahr nach hinten raus (also 16 Jahre dann)? Sprich die Rate müsste nochmal höher sein, als wenn ich direkt 01/22 anfange zu tilgen?!?! Gelten die 15 Jahre ZB ab Unterzeichnung Darlehensvertrag oder erst ab Beginn der Tilgung? Ich bin verwirrt o_O
@Kati.com Für die Berechnung des Sonderkündigungsrechtes wird der Vollauszahlungstermin zugrunde gelegt. Ab dann 10 Jahren (+ 6 Monate Kündigungsfrist). So wie Du es bei Dir schreibst. Hat aber nichts mit der Zinsbindung zu tun.