Finanzierung Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung für Eltern
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Zuletzt aktualisiert 26.11.2024 Sie befinden sich auf der Seite 4 der Diskussion zum Thema: Finanzierung Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung für Eltern >> Zum 1. Beitrag <<
Also, ich weiß, dass man an die nächsten Angehörigen vermieten kann und den Satz unter der ortsüblichen Miete (60%?) dann steuerlich geltend machen kann. Zumindest war es mal so.
... aber, ob man damit dauerhaft Verlust machen kann ;) ... man ist nicht gezwungen den optimalen Gewinn reinzubekommen. Aber Darlehen so gestalten, dass die Einliegerwohnung belasteter ist, dann noch familiengünstig vermieten und dann den Verlust geltend machen wollen ... ich sage mal nein.
man ist nicht gezwungen den optimalen Gewinn reinzubekommen. Aber Darlehen so gestalten, dass die Einliegerwohnung belasteter ist, dann noch familiengünstig vermieten und dann den Verlust geltend machen wollen ... ich sage mal nein.
Also, ich weiß, dass man an die nächsten Angehörigen vermieten kann und den Satz unter der ortsüblichen Miete (60%?) dann steuerlich geltend machen kann.
Die Grenze liegt aktuell bei 50% (Bezugsgröße ist die Warmmiete) und es MUSS eine Gewinnerzielungsabsicht vorhanden sein. Beides zusammen wird schwierig, ist aber Grundstück. rechtlich sauber.
Wie erreiche ich, rechtlich sauber, eine Gewinnerzielungsabsicht, wenn ich einen Neubau zu 50% der ortsüblichen Miete anbiete und damit offensichtlich Verlust mache?