N
nordanney
Als Banker kann ich Dir sagen, dass Banken i.d.R. kein Problem haben, wenn alles vernünftig eingestellt ist. Auch das noch fehlende neue Grundbuchblatt ist kein Thema, wenn die Grundschuld (und die Grundschulden der anderen Erwerber) vernünftig bestellt wurde (dafür muss dann aber auch der Verkaufsvertrag jeweils vernünftig formuliert sein).