Die Antworten sind nur in der Glaskugel zu finden.
1. Die VE ist von der aktuellen Marktlage abhängig (bei gesetzlicher Berechnung sind Wiederanlagezinssätze der Bundesbank relevant (BuBA Renditen). Willst Du ohne Objektverkauf ablösen, kann die Bank dies a) ablehnen oder b) einen willkürlichen Preis für die Rückzahlung festlegen).
2. Rechne Dir doch einfach mal ein Beispiel aus:
T€ 75 als nötiges Darlehen, um das Grundstück zu kaufen. ==> Kosten 412,5€ im Quartal als variables Darlehen (1.650€ p.a.) bzw. 938€ p.a. mit Zinsfestschreibung.
Die BuBA-Rendite für die Wiederanlage liegt bei -0,14%. Vereinfacht gesagt, stellt die Bank (bei der gesetzlichen Berechnung) Ihren entgangenen Ertrag dem Wiederanlagezins gegenüber. Hat aktuell das krasse Ergebnis, dass die VE oftmals höher als der für die Restlaufzeit noch zu zahlende Zins ist. Und ja, diese Situation ist völlig i.O., da durch Verbraucherschützer genau so die Berechnung bei der Gesetzgebung durchgesetzt wurde.
Du schließt für 2 Jahre fest ab und willst nach einem Jahr wieder raus, da Du baust. Dann zahlst 938€ Zinsen für das erste Jahr und vielleicht zusätzlich 1.000€ (die Bank kann in diesem Fall rechnen, wie sie will - muss sich nicht an die gesetzliche Regelung halten) VE. Also Gesamtkosten von rd. 1.900€
Bei der variablen Finanzierung kommst Du günstiger aus der Nummer.