F
FengShui
Selbstverstandlich geht ein Forwarddarlehen für ein KFW Darlehen und auch die nachrangige Beleihung im Grundbuch ist kein Thema (Grundschuld wird dann abgetreten). Man muss nur die richtige Bank fragen.
Zum Thema Darlehenshöhe: Deine Aussage stimmt leider nicht. Ja die Grenze von 50 TEUR greift häufig, aber es gibt viele Banken die auch unter 50 TEUR mitmachen. Wie groß die Konditionsaufschläge sind, steht erst mal im Raum, aber es geht ohne Probleme.
Zum Thema Darlehenshöhe: Deine Aussage stimmt leider nicht. Ja die Grenze von 50 TEUR greift häufig, aber es gibt viele Banken die auch unter 50 TEUR mitmachen. Wie groß die Konditionsaufschläge sind, steht erst mal im Raum, aber es geht ohne Probleme.