Nein eben nicht, das Thema hatten wir hier glaub schonmal. Ich bin Eigentümer jedoch wird das Haus Bzw. Wohnung in der Ehe bezahlt, es erhält einen Zugewinn welcher rechtmäßig zu 50% ihr zusteht. Falls ich falsch liege muss doch was eingetragen werden.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass du falsch liegst.
Mal angenommen du stehst im Grundbuch und ihr lasst euch in 20 Jahren scheiden. Dann gehört dir weiterhin das Haus und deiner Frau 50% von der Wertsteigerung (sofern denn vorhanden). Du zahlst sie aus (50% der Wertsteigerung), behältst das Haus und sie steht quasi mit fast nichts da.
Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, wie man auf eine solche Idee kommen kann, wenn man verheiratet ist. Falls jemand viel Eigenkapital mitgebracht hat, kann man die Verteilung (z.B. 60 / 40) anpassen. Aber das deine Frau, die ja in absehbarer Zeit ähnlich viel verdienen wird wie du, freiwillig auf ihren Anteil verzichtet, kann ich nicht nachvollziehen.
Zu deiner ursprünglichen Frage:
Ich würde KFW124 mitnehmen, bzw. es mir auf jeden Fall genau ausrechnen. Falls deine Frau nach dem Studium das Glück hat Beamtin zu werden, werdet ihr genug Geld für Sondertilgungen übrig haben, sodass auch höhere Zinsen nach 10 Jahren kein Problem darstellen sollten.