Musketier
Warum soll das nicht gehen?Das ist logischerweise nicht umsetzbar. Macht die Bank nicht.
Ich habe vor paar Jahren genau diese Variante bei unserer finanzierenden Bank abgefragt.
Waren sicher nicht begeistert, haben mit aber ein Angebot geschickt.
Da ich aber bei dem KFW 153 nur 1,4% Zinsen habe, kam die Bank für den 2. Rang auf einen ähnlichen Zinssatz. Damit hat sich das nicht gelohnt.
Ich habe das dann auch nicht mit Nachdruck bei der Bank oder bei anderen Banken verfolgt.
Hätten sie damals bessere Konditionen geboten, hätte ich das vermutlich abgeschlossen. Jetzt haben Sie Pech, weil ich das KFW-Darlehen vermutlich vor 2023 komplett weg habe.
Das hat sich definitiv ein paar Mal geändert. Im Internet habe ich noch ein Merkblatt von 2013 zum KFW 124 gefunden. Da ist nichts von Teil oder Vollablösung beschrieben. Da wir das damals nicht mit abgeschlossen haben, sondern nur das 153er kann ich selber nicht nachsehen.Bzgl. Ablösung KfW. Unser ASP (Hausbank) meinte „damals“, KfW ist jederzeit ablösbar. Ob er damit nur unseren KfW60 meinte oder dies allgemein gültig ist, weiß ich nicht.
Würde ich auch vorschlagengehe zu einem Berater oder direkt zu Interhyp.