Finanzierungsbestätigung des Bauherren, BGH Urteil vom 27.05.2010
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Zuletzt aktualisiert 22.11.2024 Sie befinden sich auf der Seite 3 der Diskussion zum Thema: Finanzierungsbestätigung des Bauherren, BGH Urteil vom 27.05.2010 >> Zum 1. Beitrag <<
Verstehe ich schon. Aber wenn ich doch dein Geld wollte und wüsste, dass du es hast, würde ich als Unternehmer glatt nachträglich auf die Wirksamkeit der Klausel verzichten. Das verstehe ich nicht. Die haben doch jetzt einen solventen Kunden von der Angel gelassen?
Es sollte ursprünglich 1% des Kaufpreises sein. War dann aber wohl gerade im Sonderangebot und lag bei ca. 0,85%. Die Kosten einer Bankbürgschaft, was aber keine Bank machen wollte, nicht einmal die Kredit gebende Bank, wären ähnlich gewesen.
Ich kann die Banken da schon verstehen. Du nimmst einen "kleinen" Kredit fürs Grundstück auf und sie sollen jetzt für dien Finanzierung deines Eigenheims bürgen? Was wenn du morgen auf den Gedanken kommst die Kohle zu verprassen, dann hat die Bank das Problem.
Bei einer 100% Finanzierung sichert sich die Bank so ab, dass sie sich Rechnungen bei jeder Auszahlung geben lässt. Ich würde das mit der Baufirma klären. I.d.R. haben die ja eh AN-freundliche Zahlungsverinbahrungen. Ansonsten dürfte denen mit Sicherheit auch ein Kontoauszug ausreichend sein.