und sieht wohl keine Fertigstellungsbürgschaft vor
Davon ist hier auch gar nicht die Rede. Es geht um eine Anzahlungsbürgschaft. Die hat mit einer Fertigstellungsbürgschaft nichts zu tun.
Und der GU hat doch selbst vorgeschlagen, dass das Eigenkapital als Anzahlung eingebracht werden könnte. Und was genau im Vertrag steht, wurde noch gar nicht gesagt. Darüber diskutieren wir ja auch nicht - auch wenn dort ggf. eine Lösung drin stehen könnte.
Man könnte das Eigenkapital auch auf ein Konto mit gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung einzahlen. Dann haben beide Parteien die Sicherheit, dass das Eigenkapital nicht vorenthalten oder außerhalb des Bauvorhabens verwendet wird. Es gibt genug pragmatische Lösungsmöglichkeiten. Als Banker habe ich allerdings nie eine Finanzierungsbestätigung über die Finanzierungssumme hinaus abgegeben - egal bei welchem Bauunternehmen. Und es hat sich immer eine gute Lösung finden lassen.