Finanzierungsbestätigung oder wie man mehr Geld los wird...

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Zuletzt aktualisiert 26.12.2024
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Caspar2020

Das eine Bürgschaft ein Risiko für die Bank ist, sehe ich ein und ist unstrittig. Was mir aber nicht einleuchten will, was will Heinz von Heiden mit einer kleineren 5 stelligen Summme als Bürgschaft? Damit kann doch im Fall des Falles nichts angefangen werden? Ich würde es verstehen, wenn es um die gesamte Haussumme ginge, tut es aber nicht.
Doch; das ist ganz einfach. Du sagtest selber
über 20% der Summe
. Das reicht für Heinz von Heiden mehr als aus um das Risiko komplett auf dich als Bauherr abzuwälzen. Heinz von Heiden wird niemals Leistungen erbringen die nicht in dieser Höhe schon bezahlt sind.

Wenn du nach der Hälfte der Abschläge nicht mehr bezahlst aus welchen Gründen auch immer, ist Heinz von Heiden fein raus. Haben ja die bankbprgschaft.

Und in der finanzbedtätigung mit Abtretung; die aber deine Bank nicht unterschreiben will; wäre es ähnlich für Heinz von Heiden. Es wurde geliefert also muss Bank bezahlen.

In beiden ist es was schwierig mit Geld Heinz von Heiden zur Mängelbeseitigung zu bewegen (rechtlich müssen sie; aber das zieht sich oft); wenn Geld schon geflossen ist.

Habt ihr den seitens Heinz von Heiden eine Fertigstellungsbürgschaft bekommen bzw. einen Sicherheitsbehalt vereinbart?
 
O

Obstlerbaum

Wir haben von der Bank ein formloses Anschreiben bekommen, das besagte dass wir die Finanzierung über Betrag x bekommen. Scan an Baufirma geschickt, passte. Hast Du Mal bei Heinz von Heiden angerufen, ob das nicht reicht?
 
N

nordanney

Richtig lustig wird es übrigens, wenn man mit Heinz von Heiden baut und keine Finanzierung benötigt, da aus Eigenkapital bezahlt wird.

Im Übrigen haben die Vorredner recht. Die BÜ und deren Kosten haben nichts mit der Finanzierung den dort anfallenden Kosten zu tun. Die Bank klärt Dich ja auch nicht darüber auf, dass Mehrkosten bei Heinz von Heiden anfallen können, wenn Du aufmusterst und Sonderwünsche hast. Das ist ein Problem zwischen Dir und Heinz von Heiden.
 
A

Andre77

Moment mal, ich glaube Du hast einen falschen Blickwinkel. Die Bank klärt Dich über mit dem Kreditvertrag verbundene Kosten auf. Das ist eh schon deutlich umfangreicher als in anderen Branchen, oder wirst du vom Autokäufer auf die Kosten einer Versicherung hingewiesen bzw. werden die irgendwie in den Kaufpreis mit eingerechnet? Aber gut Äpfel und Birnen. Ich finde es ja grundsätzlich gut dass es so ist.

Du beklagst Dich aber darüber, dass Deine Bank für etwas Gebühren haben will das eine nicht zwingende Zusatzleistung ist.
Ich glaube es ist noch nicht ganz klar rüber gekommen, was ich anmahne. Die Bank klärt auf, sie sagt das Kosten für Vorgänge (Flurkarte, Grundbuch, Baulastverzeichnis, u.s.w, Notar wird mit einer Näherungssumme dargestellt) mit Kosten verbunden und ihr unbekannt sind. Es sind Kosten ausserhalb vom Einflußbereich der Bank, aber sie werden erwähnt. Soweit so gut. Aber zum momentanen Zeitpunkt sieht es so aus, als ob eben diese von dir genannte nicht zwingende Zusatzleistung eben doch eine zwingende ist, also man keine Wahl hat. Somit gehört das meiner Meinung nach zwingend zur Aufklärung, da essenziell, jetzt hier in meinen Fall zwar überschaubar, aber in anderen Fällen muss das nicht unbedingt auch so sein, bei viel höheren Summen. Und die Bank kann (könnte) diese Kosten sehr wohl bei der Aufklärung berücksichtigen, weil sie weiß das bei einem Werkvertrag mit Heinz von Heiden nur diese eine Variante zählt (wie gesagt, das ist aktuell der IST-Stand. Hier werde ich natürlich noch dran bleiben) und somit unmittelbar zum Kredit gehört. Gäbe es eine Wahl, wäre es ja auch hier nicht erwähnenswert.

Danke dennoch für die Rückmeldungen.
 
N

nordanney

Aber zum momentanen Zeitpunkt sieht es so aus, als ob eben diese von dir genannte nicht zwingende Zusatzleistung eben doch eine zwingende ist, also man keine Wahl hat. Somit gehört das meiner Meinung nach zwingend zur Aufklärung, da essenziell, jetzt hier in meinen Fall zwar überschaubar, aber in anderen Fällen muss das nicht unbedingt auch so sein, bei viel höheren Summen.
Nein, die Kosten fürs Grundbuch, den Notar, die notwendige Flurkarte oder Gebäudeversicherung gehören zwingend zur Finanzierung. Ohne die Erfüllung dieser Auflagen bzw. Beibringung der Unterlagen gibt es keine Finanzierung. Die BÜ ist für die Gewährung der Finanzierung oder deren Auszahlung irrelevant Diesen Unterschied zwischen notwendigen Unterlagen/Kosten und den Wünschen von Heinz von Heiden musst Du verstehen. Davon abgesehen, wenn Du es nicht verstehen möchtest, macht es auch keinen Unterschied. Die Bank hat rechtlich sauber gehandelt und Du musst in den sauren Apfel beißen.

Ob es eine BÜ oder Bankbestätigung oder Kostererhöhung oder in China ein Sack Reis umfällt, ist der Bank egal. Es ist ihr auch egal, ob Ihr noch Kosten für die Abnahme durch den Schornsteinfeger oder sonst etwas habt. Die Bank nennt Dir mögliche Kosten im Rahmen der Finanzierung, dazu gehört eine VON DIR gewünschte Bürgschaft nicht.
Sie kann Dir sogar etwas besseres als eine Finanzierungsbestätigung geben, nämlich einen Kreditvertrag. Damit hast Du den besten Finanzierungsnachweis, den Du Dir vorstellen kannst. Heinz von Heiden will allerdings noch mehr, am liebsten direkten Zugriff auf Deine Finanzierung. Das ist aber nicht das Problem der Bank, sondern Deins.

Wenn es jetzt schon, noch bevor überhaupt angefangen wurde zu bauen, Du Dich aufregst, solltest Du Dir gar nicht erst vorstellen, was Heinz von Heiden Dir noch nicht gesagt hat, welche Zusatzkosten noch auf Dich zukommen oder welche Probleme beim Bau bestehen...
 
face26

face26

Ich glaube es ist noch nicht ganz klar rüber gekommen, was ich anmahne. Die Bank klärt auf, sie sagt das Kosten für Vorgänge (Flurkarte, Grundbuch, Baulastverzeichnis, u.s.w, Notar wird mit einer Näherungssumme dargestellt) mit Kosten verbunden und ihr unbekannt sind. Es sind Kosten ausserhalb vom Einflußbereich der Bank, aber sie werden erwähnt. Soweit so gut. Aber zum momentanen Zeitpunkt sieht es so aus, als ob eben diese von dir genannte nicht zwingende Zusatzleistung eben doch eine zwingende ist, also man keine Wahl hat. Somit gehört das meiner Meinung nach zwingend zur Aufklärung, da essenziell, jetzt hier in meinen Fall zwar überschaubar, aber in anderen Fällen muss das nicht unbedingt auch so sein, bei viel höheren Summen. Und die Bank kann (könnte) diese Kosten sehr wohl bei der Aufklärung berücksichtigen, weil sie weiß das bei einem Werkvertrag mit Heinz von Heiden nur diese eine Variante zählt (wie gesagt, das ist aktuell der IST-Stand. Hier werde ich natürlich noch dran bleiben) und somit unmittelbar zum Kredit gehört. Gäbe es eine Wahl, wäre es ja auch hier nicht erwähnenswert.

Danke dennoch für die Rückmeldungen.
Doch es ist sehr klar!
So leid es mir tut Du verstehst die Zusammenhänge nicht. Ich weiß nicht wie Du darauf kommst, dass eine Bank Dich auf alle kosten hinweisen muss die bei einem Bau entstehen können...am Ende ist sie noch verantwortlich, dass sie Dich auf Erschließungsgebühren nicht hingewiesen hat, weil ohne kann man auch kein Haus bauen.
Ein wenig Mündigkeit und Selbstverantwortung wird Dir tatsächlich zugetraut!
Der Zusammenhang der Aufklärung der Bank liegt darin, dass sie dich über Kosten aufklären muss, die zwingend mit der Finanzierung zusammenhängen. Ohne Grundschuld kein Kredit - ergo im Effektivzins.

Aval wegen Heinz von Heiden? Bau mit jemand anderem ... kein Aval notwendig. Ergo hat nichts mit der Finanzierung zu tun.

Du bist leider auf dem Holzweg auch wenn Du Dir das vielleicht anders gern erklären würdest.
Wenn hier jemand verantwortlich ist dann Heinz von Heiden weil sie sowas fordern und keine „einfache“ Finanzierungsbestätigung akzeptieren oder Du, weil Dich vorher nicht darum gekümmert hast. Wusstest Du denn das Heinz von Heiden sowas will?
 
Zuletzt aktualisiert 26.12.2024
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