Finanzierungsplanung mit vermieteter Wohnung

4,60 Stern(e) 5 Votes
Zuletzt aktualisiert 26.12.2024
Sie befinden sich auf der Seite 3 der Diskussion zum Thema: Finanzierungsplanung mit vermieteter Wohnung
>> Zum 1. Beitrag <<

F

fab101

Ohne die übrigen Kommentatoren herabzuwürdigen empfehle ich Dir den Gang zu einem fähigen Steuerberater. Kostet Dich vll. x00€, aber Du hast Rechtssicherheit. Was hilft Dir eine 98%-Lösung aus dem Forum, wenn Du dadurch riskierst, dass Dir in ein paar Jahren Deine Finanzierung zusammenbricht.
 
N

nordanney

Das Geld vom Kredit habe ich z. B. auch für ein neues Bad herangezogen. Kann ich Dusche, Badewanne, WC bzw. auch Fliesen absetzen? Bodenbelag nehme ich mal an ist nicht als Abschreibung für Abnutzung definierbar?
Wie ist es mit Elektrik, ist das nach AfA gültig?
Dachdämmung?
Müsste ich doch "alles" absetzen können weil es zum Wert der Wohnung voll dazu zählt?
M.W. nur in dem Jahr absetzbar, in dem die Kosten angefallen sind.
Welche Infos braucht man denn noch?
Genau das, was ich gefragt habe.

Geh zum Steuerberater. Der ist Profi, wir nur Laien.
 
N

ntsa86

Ich schließe mich meinen Vorrednern an. Geh zum Steuerberater.

Zietiere den selbigen "Wenn du nichts verdienst, würdest du nicht vor mir sitzen. Also sei froh" :cool:

Da sind noch einige Kostenpunkte die auflaufen könnten:

Gibt es eine Hausverwaltung? (Hausgeld?)
Wer übernimmt die Ablesung und Abrechnung der Nebenkosten?
Wie hoch ist der Anteil der nicht umlagefähigen Kosten?

VG & viel Erfolg!
 
P

Pipapelikan

Klar Steuerberater wäre das beste was ich machen kann. Aber x00€ bezahlen um eine erste Sichtung zu haben aber noch gar nicht sicher zu wissen das ich vermiete ist halt auch so eine Sache.
Dazu kommt das gegenwärtig nur noch eine Frage übrig ist und zwar ob ich die monatliche Zahlung an die Überlasser absetzen kann oder nicht.
Das sollte mir doch auch die Steuerbehörde beantworten können?
 
N

nordanney

Dazu kommt das gegenwärtig nur noch eine Frage übrig ist und zwar ob ich die monatliche Zahlung an die Überlasser absetzen kann oder nicht.
Das sollte mir doch auch die Steuerbehörde beantworten können?
Ja, die kannst Du m.W. voll als Sonderausgaben absetzen. Ist nur die Frage, ob bei Dir direkt oder bei der Wohnung. Frag doch einfach das FA - und ansonsten schätze Dich glücklich, ggf. Steuern bezahlen zu dürfen. Das bedeutet nämlich, dass Du auch gute Einnahmen hast. Da bringt Dich der Steuerberater nicht um - den kannst Du dann übrigens auch steuerlich absetzen ;-)
 
Zuletzt aktualisiert 26.12.2024
Im Forum Liquiditätsplanung / Finanzplanung / Zinsen gibt es 3158 Themen mit insgesamt 69246 Beiträgen
Oben