Finanzierungsstrategie - Einkommen durch Zahlung von 3. erhöhen?

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Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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Y

ypg

Ich verstehe das Argument mit der Restschuldversicherung zwar nicht, bin ja auch der Meinung, dass kein seriöser Kreditgeber ein Schuldner reicht, der auch noch weniger als 4099 netto nach Hause bringt.

Aber was mir noch einfällt:

Haben Banken nicht ein Problem mit Häusern mit Wohnrecht? Wenn es mal von der Bank liquide gemacht werden soll, entwickelt dieses Haus doch durch das Wohnrecht eine Wertminderung, sprich: es ist sehr schlecht verkäuflich, also eher sehr unter Preis. Das macht doch keine Bank mit?
 
11ant

11ant

Ich meinte diese Anmerkung auch eher prinzipiell, gültig für ähnliche Fallgestaltungen. Mit den konkreten Zahlen schließe ich mich der Auffassung an, daß das angestrebte Konstrukt nicht ausreichen wird, einen Finanzierer zu einem "Ja" zu bewegen.
 
G

garfunkel

Haben Banken nicht ein Problem mit Häusern mit Wohnrecht? Wenn es mal von der Bank liquide gemacht werden soll, entwickelt dieses Haus doch durch das Wohnrecht eine Wertminderung, sprich: es ist sehr schlecht verkäuflich, also eher sehr unter Preis. Das macht doch keine Bank mit?
soweit mir bekannt kann sich die Bank als ersten Begünstigen eintragen lassen und sticht damit das Wohnrecht der Eltern aus.
Weiß aber nicht wie das dann weiter geht wenn die Bank das Haus verkaufen will, im Grunde müssten die Eltern dann das Wohnrecht abtreten. Nur ob das so machbar ist, würde zwar nur im im worst case eintreten aber trotzdem...

Wenn sie Wohnrecht bekommen dann kann man auch festlegen das sie dafür eine Gegenleistung bringen von x Euro. Das könnte dann vielleicht auch als Einkommen gewertet werden.

Die Hälfte des monatlich verfügbaren Geldes in den Kredit investieren ist bei 2000€ verfügbarem Gehalt natürlich heftig. Anders wäre es wenn man von 5000 oder mehr die Hälfte abzieht, aber so...

Da würde ich doch eher empfehlen etwas kürzer zu treten und eine gewisse Liquidität zu besitzen.
Wenn die Eltern unbedingt dabei sein müssen, was ja durchaus sein kann, dann könnte man eventuell auch mit einer großen Wohnung die man in zwei teilt zufrieden sein. Da muss man aber natürlich erst mal ein Objekt finden welches diese Möglichkeiten bietet. Bei ner 120m² EG Wohnung würde das vielleicht gehen mit separatem Eingang. Ist natürlich noch die Frage ob familiäre Umstände (Kind z. B.) das zulassen. Ansonsten ist man schnell wieder beim Haus wenn weniger m² nicht reichen
 
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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