M
Marc
Hallo,
ich habe mich entschlossen, ein Einfamilienhaus zu bauen. Das Grundstück ist reserviert und das Angebot vom Häuslebauer habe ich auch schon :)
Die Verträge der Ing-Diba für die Finanzierung liegen mir seit gestern vor.
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen habe ich allerdings folgende Klausel gefunden, die mir Bauchschmerzen macht:
"die Bank ist berechtigt, von der Darlehensvereinbarung zurückzutreten, wenn der Darlehensnehmer nicht innerhalb von 6 Monaten nach Zusage der Finanzierung die Auszahlungsvoraussetzungen schafft und das Darlehen abnimmt"
Der Baubeginn ist für Januar geplant (da der Häuslebauer 6 Monate Wartezeit hat) - daher werden die Hauptzahlungen im Februar/März 2013 fällig + evtl. Verspätung. Wenn die Ing-Diba tatsächlich im Januar vom Vertrag zurücktritt, würde das meine sofortige Insolvenz bedeuten...
Der Ing-Diba Sachbearbeiter hat mir versichert, dass die Bank von ihrem Rücktrittsrecht keinen Gebrauch machen werde (und es in der Vergangenheit auch nie getan habe); eine schriftliche Bestätigung bzw. eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sei allerdings nicht möglich. Warum diese Klausel im Vertrag steht konnte er mir jedoch nicht beantworten.
Nach 6 Monaten würden lediglich 0,25% Bereitstellungszinsen pro Monat fällig, was für mich OK ist.
Jetzt frage ich mich, wie es weitergeht...
- Vertrag unterschreiben und hoffen das alles gut geht?
- oder lieber auf Nummer sicher gehen und bei einer anderen Bank wieder von vorne anfangen?
Haben andere Banken ähnliche Rücktrittsklauseln?
Ist die Klausel überhaupt rechtswirksam - es handelt sich hier schließlich um ein einseitiges Rücktrittsrecht.
Danke schonmal für Eure Antworten!
Viele Grüße
Marc
ich habe mich entschlossen, ein Einfamilienhaus zu bauen. Das Grundstück ist reserviert und das Angebot vom Häuslebauer habe ich auch schon :)
Die Verträge der Ing-Diba für die Finanzierung liegen mir seit gestern vor.
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen habe ich allerdings folgende Klausel gefunden, die mir Bauchschmerzen macht:
"die Bank ist berechtigt, von der Darlehensvereinbarung zurückzutreten, wenn der Darlehensnehmer nicht innerhalb von 6 Monaten nach Zusage der Finanzierung die Auszahlungsvoraussetzungen schafft und das Darlehen abnimmt"
Der Baubeginn ist für Januar geplant (da der Häuslebauer 6 Monate Wartezeit hat) - daher werden die Hauptzahlungen im Februar/März 2013 fällig + evtl. Verspätung. Wenn die Ing-Diba tatsächlich im Januar vom Vertrag zurücktritt, würde das meine sofortige Insolvenz bedeuten...
Der Ing-Diba Sachbearbeiter hat mir versichert, dass die Bank von ihrem Rücktrittsrecht keinen Gebrauch machen werde (und es in der Vergangenheit auch nie getan habe); eine schriftliche Bestätigung bzw. eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sei allerdings nicht möglich. Warum diese Klausel im Vertrag steht konnte er mir jedoch nicht beantworten.
Nach 6 Monaten würden lediglich 0,25% Bereitstellungszinsen pro Monat fällig, was für mich OK ist.
Jetzt frage ich mich, wie es weitergeht...
- Vertrag unterschreiben und hoffen das alles gut geht?
- oder lieber auf Nummer sicher gehen und bei einer anderen Bank wieder von vorne anfangen?
Haben andere Banken ähnliche Rücktrittsklauseln?
Ist die Klausel überhaupt rechtswirksam - es handelt sich hier schließlich um ein einseitiges Rücktrittsrecht.
Danke schonmal für Eure Antworten!
Viele Grüße
Marc