Flachdachsanierung 80qm Altbau

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Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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caspar.1

Wie meinst du das alles richtig ist was mein Dachdecker sagt? Er sagt ja das wir kein zusätzliches Gefälle bräuchten. Aber aus deinen Äußerungen lese ich das unsere etwa 2 % eher nicht reichen oder verstehe ich das falsch?
Der Dachdecker ist der Meinung das die Schweißbahnen so dicht wären, das zusätzliches Gefälle nicht nötig sei.

PS: sehe grad du hast 2,9 % Gefälle =1,1 grad geschrieben, du meintest wahrscheinlich 2,0 statt 2,9 oder?
 
C

caspar.1

Was hat die Dichtigkeit der Dachfläche mit Gefälle zu tun ? ob nun Gefälle oder nicht eine Abdichtung sollte immer Dicht sein. Das Gefälle ist dafür da, das Kein Wasser auf der Dachfläche steht und das bekommt man nur ab 5% Gefälle hin. Es darf Wasser auf den Dach stehen. Es ist nur ein Hinweis das Stehendes Wasser auf Dachflächen unter 5% Gefälle nicht ablaufen kann und zu Pfützenbildung kommen kann.

Bei der Planung eines regelgerechten Gefälles muss unterschieden werden, ob dieses nach den Regeln für Abdichtungen (Flachdachrichtlinie) des Deutschen Dachdeckerhandwerks oder nach der Abdichtungsnorm DIN 18531: Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggias und Laubengängen ausgeführt werden soll. Aufgrund von Unterschieden der Regelwerke sollten Planerinnen und Planer vorab festlegen bzw. vereinbaren, nach welchen Vorgaben die Leistung erbracht wird.

Aufgrund von Durchbiegung und/oder zulässigen Toleranzen in der Ebenheit der Unterlage, der Dicke von Werkstoffen, durch Überlappungen und Verstärkungen kann es jedoch selbst auf Flächen mit einer Neigung von bis zu 5% (ca. 3°) zu Pfützenbildung kommen . Sollte stehendes Wasser die folgenden Aufbauten schädigen können (z.B. Plattenbelag im Mörtelbett), soll für eine ausreichende Wasserableitung gesorgt werden (d.h. mehr als 5% Gefälle einplanen).
In der Abdichtungsnorm DIN 18531 heißt es zum Punkt Dachneigung / Gefälle.
„Die Abdichtung sollte außer bei intensiv begrünten Dächern mit Anstaubewässerung, so geplant und ausgeführt werden, dass Niederschlagswasser nicht langanhaltend auf der Abdichtungsschicht stehen kann. Dazu sollte ein Mindestgefälle von 2% geplant werden“.
„Bei Dachflächen mit einer Neigung bis ungefähr 5% (3°) ist aufgrund zulässiger Ebenheitstoleranzen, der Durchbiegung des Tragwerks, vorhandenem Gegengefälle und aufgrund von Unebenheiten an Bahnenüberlappungen und Verstärkungen eine Pfützenbildung möglich. Soll Pfützenfreiheit erreicht werden, ist eine Neigung von mehr als 5% zu planen.“

Weiterhin unterscheidet die DIN zwischen zwei Anwendungsklassen (Standardausführung [K1] und höherwertiger Ausführung [K2]):
Anwendungsklasse K1: Das Mindestgefälle beträgt 2% – mit der Möglichkeit, in begründeten Fällen von dieser Empfehlung abzuweichen: „Dächer der Anwendungsklasse K1 können auch ohne Gefälle geplant werden, wenn die Auswahl der Abdichtung die Anforderungen der Anwendungsklasse K2 erfüllt.“

Anwendungsklasse K2: Das Mindestgefälle beträgt 2%, in Kehlen mindestens 1%. Bei genutzten Dächern ist bei Kunststoffbahnen (Mindestdicke 1,5 mm) z.B. die Art der Schutzlage anzupassen. Darüber hinaus ist bei intensiv begrünten K2-Dächern mit einer Anstaubewässerung bis 100 mm ein geringeres geplantes Gefälle zulässig, sofern dies bei der Materialauswahl und der Ausführungsart berücksichtigt wird.
 
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