BauPaar
Moin,
ich habe für ein Grundstuecksangebot die angehangene Flurkarte (nur ein Ausschnitt) bekommen, wer kann mir da noch etwas zu sagen, was ich ggf uebersehen habe?
Es geht um den hinteren Teil des Grundstücks, in dem die 0,3 und das FH eingetragen sind (da wo 22/25 drinsteht).
Ich lese aus der Karte (Fragezeichen = offene Punkte):
- der Weg zum Grundstück ist 3,20 Meter breit (lt. Verkäufer "ist der Weg oeffentlich und kann als Zufahrt genutzt werden, allerdings muss das Wegerecht noch schriftlich bestaetigt werden" - hm, klingt merkwuerdig und ist sicher einer der Fragepunkte im Termin.
- ganz am Ende des Weges ist links auch ein kleines Haus, der Weg wird also von mehreren Parteilen genutzt
- die gestrichelte Linie oberhalb der 3,20 ist fast genau die neue Grundstücksgrenze, "das Grundstück. ist bereits parzelliert" lt. Vk.
- das Grundstück hat Gefälle (die Linie direkt oberhalb "FH" sind 14.00, die schraeg laufende darunter 15.00 (ausserhalb des Ausschnitts beschriftet)
- WA heisst "Wohngebiet allgemein", also unstoerendes Homeoffice zulaessig?
- FH 12m sind "Firsthoehe 12 Meter"? Wenn ja, von wo aus gemessen? Gerade bei abfallendem Grundstück gäbe es da ja viele Punkte...
- die dicke Strich-Strich-Punkt-Linie ist das Baufenster?
- wäre dahinter (also wo 22/25 steht) auch ein Abstellplatz zulaessig? Oder auch eine Garage, wenn ich das richtig verstanden habe darf die (unter Beruecksichtigung der max. Groesse) auch ausserhalb des Baufensters sein?
Das ganze ist in Schleswig-Holstein, genauere Details möchte ich erstmal nicht posten... Ob's einen Bebauungsplan gibt, müsste ich klären.
ich habe für ein Grundstuecksangebot die angehangene Flurkarte (nur ein Ausschnitt) bekommen, wer kann mir da noch etwas zu sagen, was ich ggf uebersehen habe?
Es geht um den hinteren Teil des Grundstücks, in dem die 0,3 und das FH eingetragen sind (da wo 22/25 drinsteht).
Ich lese aus der Karte (Fragezeichen = offene Punkte):
- der Weg zum Grundstück ist 3,20 Meter breit (lt. Verkäufer "ist der Weg oeffentlich und kann als Zufahrt genutzt werden, allerdings muss das Wegerecht noch schriftlich bestaetigt werden" - hm, klingt merkwuerdig und ist sicher einer der Fragepunkte im Termin.
- ganz am Ende des Weges ist links auch ein kleines Haus, der Weg wird also von mehreren Parteilen genutzt
- die gestrichelte Linie oberhalb der 3,20 ist fast genau die neue Grundstücksgrenze, "das Grundstück. ist bereits parzelliert" lt. Vk.
- das Grundstück hat Gefälle (die Linie direkt oberhalb "FH" sind 14.00, die schraeg laufende darunter 15.00 (ausserhalb des Ausschnitts beschriftet)
- WA heisst "Wohngebiet allgemein", also unstoerendes Homeoffice zulaessig?
- FH 12m sind "Firsthoehe 12 Meter"? Wenn ja, von wo aus gemessen? Gerade bei abfallendem Grundstück gäbe es da ja viele Punkte...
- die dicke Strich-Strich-Punkt-Linie ist das Baufenster?
- wäre dahinter (also wo 22/25 steht) auch ein Abstellplatz zulaessig? Oder auch eine Garage, wenn ich das richtig verstanden habe darf die (unter Beruecksichtigung der max. Groesse) auch ausserhalb des Baufensters sein?
Das ganze ist in Schleswig-Holstein, genauere Details möchte ich erstmal nicht posten... Ob's einen Bebauungsplan gibt, müsste ich klären.