Vorher Wald, Garten und Erholungsfläche (3 Flurstücke). Nun komplett Erholungsfläche (1 Flurstück) (Baugenehmigung liegt für ein EH vor). Da der Grundbuchauszug zunächst nicht aktualisiert ausgehändigt wurde (Fehler in der Behörde, ausgeräumt durch Katasteramt), kam bei der Bank Fragen auf. Dies hat sich allerdings geklärt. Die Bank hat den Kredit genehmigt, weil sie wohl auch gesehen haben, dass die Fragen aufgrund der vorliegenden Baugenehmigung merkwürdig sind.
Ohnehin, eine Bebauung in 2. Reihe ist aufgrund dessen, dass auf der gesamten Straße nicht so gebaut wurde, sondern in quasi einer Flucht, von Planungsseite aus, sowieso nicht vorstellbar. Unser Haus wird stehen auf allen drei alten Teilen des Flurstücks.
Dennoch ist natürlich richtig, dass nicht ich, das Grundstück bewertet habe, sondern die Bank und ich konnte lediglich vortragen, dass auf dem Grundstück, wie es in der Genehmigung steht gebaut werden darf.
Da das Katasteramt erst nach der Gebäudeeinmessung die Eintragung zur Baufläche macht, frage ich mich, ob dies rein theoretisch, noch zu Problemen mit der Bank führen könnte. Die Bank sagte mir, dass wenn es soweit ist, ich den neuen Auszug ja einfach einreichen kann.
Bei der Bank handelt es sich um eine seriöse, sehr bekannte Bank.