H
Hausbau55EE
Ich kenn das Prozedere der BAFA nicht im Detail. Bin aber bei dem Thema nicht ganz unwissend.
Wenn du eine Zuwendung per Zusage/Bescheid bewilligt bekommen hast, dann gibt es dafür gesetzliche Regelungen zur Bewilligung und der Auszahlung (BHO oder LHO) Die Auszahlung ist regelmäßig mit der Verwendungsnachweisprüfung (oder anderen Namen) verbunden. Die Bewilligung per Zusage/Bescheid erfolgt immer unter dem Vorbehalt der abschließenden Prüfung. Jetzt hast du irgendwie eine fehlerhafte Rechnung eingereicht und die Zuwendung wurde abschließend reduziert. Soweit alles nach Recht und Gesetz. LEIDER wissen wir aus deinen bisherigen Informationen nicht, warum die BAFA deine Rechnung (Fliesenleger) nicht anerkannt hat. Sollte die Rechnung fehlerhaft sein (Anforderung an Rechnung googeln), dann vom Fliesenleger neue Rechnung anfordern. In deinem bisherigen Abschlussschreiben steht auch eine Rechtsbehelfbelehrung oder ähnliches. Dies sind in der Regel 30 Tage. In dieser Zeit kannst du Widerspruch einlegen gegen die Verwendungsnachweisprüfung. Mit deinem Widerspruch legst du die neue Rechnung vor. Dann beginnt eine erneute dieses Punktes. Alles andere wird in der Regel nicht nochmal geprüft. Deine Angst ist unbegründet.
Vielleicht hast du mit der Rechnung auch formale Anforderungen der Richtlinie verstoßen. Beispiel wäre Barzahlung. Bei solchen Dingen kannst du den Widerspruch vergessen.
Wenn du eine Zuwendung per Zusage/Bescheid bewilligt bekommen hast, dann gibt es dafür gesetzliche Regelungen zur Bewilligung und der Auszahlung (BHO oder LHO) Die Auszahlung ist regelmäßig mit der Verwendungsnachweisprüfung (oder anderen Namen) verbunden. Die Bewilligung per Zusage/Bescheid erfolgt immer unter dem Vorbehalt der abschließenden Prüfung. Jetzt hast du irgendwie eine fehlerhafte Rechnung eingereicht und die Zuwendung wurde abschließend reduziert. Soweit alles nach Recht und Gesetz. LEIDER wissen wir aus deinen bisherigen Informationen nicht, warum die BAFA deine Rechnung (Fliesenleger) nicht anerkannt hat. Sollte die Rechnung fehlerhaft sein (Anforderung an Rechnung googeln), dann vom Fliesenleger neue Rechnung anfordern. In deinem bisherigen Abschlussschreiben steht auch eine Rechtsbehelfbelehrung oder ähnliches. Dies sind in der Regel 30 Tage. In dieser Zeit kannst du Widerspruch einlegen gegen die Verwendungsnachweisprüfung. Mit deinem Widerspruch legst du die neue Rechnung vor. Dann beginnt eine erneute dieses Punktes. Alles andere wird in der Regel nicht nochmal geprüft. Deine Angst ist unbegründet.
Vielleicht hast du mit der Rechnung auch formale Anforderungen der Richtlinie verstoßen. Beispiel wäre Barzahlung. Bei solchen Dingen kannst du den Widerspruch vergessen.